Sie haben eine Absage für einen NC-Master Studienplatz erhalten?
Die Nachfrage der Studiengänge der Hochschule ist so groß, dass leider nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden können. Deshalb erfolgt in den NC-Master Studiengängen ein Auswahlverfahren nach diesen Kriterien. Die Auswahlgrenze des aktuellen Verfahrens wird Ihnen in Ihrer Ablehnung mitgeteilt. Der Versand dieser Ablehnungen erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Außerdem finden Sie auf viele Fragen zu dem Auswahlverfahren, Sonderanträgen usw. in unserer FAQ-Liste Antworten. Zum jetzigen Zeitpunkt - zu dem Sie eine Absage erhalten haben - können folgende Informationen für Sie von Bedeutung sein:
Zum Nachrückverfahren anmelden
Sollten Bewerber*innen, die vor Ihnen den Platz angeboten bekommen haben bzw. die über Ihnen auf der Rangliste stehen, diesen Studienplatz ablehnen, wird dieser an nachfolgende Bewerber*innen in der Rangliste weiter vergeben. Diese Weitergabe von Plätzen, die nicht in Anspruch genommen werden, nennt man Nachrückverfahren. Im Zuge dieses Nachrückens kann es dazu kommen, dass Sie ein paar Tage/Wochen nach dem Erhalt der Absage doch noch eine Zusage in Ihrem E-Mail-Postfach finden.
Nach dem Vergleich der Auswahlgrenzen aus der Ablehnung und Ihren persönlichen Kriterien können Sie selbst abschätzen, wie weit Sie von der Auswahlgrenze entfernt sind. Aussagen zu Chancen kann die Hochschule nicht treffen. Ihre Teilnahme am Nachrückverfahren müssen Sie uns aktiv innerhalb der Erklärungsfrist mitteilen. Sollte es ggf. zu einem zweiten Nachrückverfahren (2. NRV) kommen, müssen Sie Ihre Teilnahme hierzu erneut / gesondert erklären.
Erst wenn alle zu vergebenen Studienplätze eines Studienganges belegt sind, wird nicht mehr nachgerückt. Das Vergabeverfahren ist dann beendet. Wir informieren darüber entsprechend über unsere Homepage.
Wichtige Hinweise dazu:
- Die Vergabeordnung NRW sieht leider kein Nachrückverfahren für die Vorab-Quoten wie z.B. Zweitstudium vor. Beobachten Sie in den kommenden Wochen gerne unsere Internetseite, ob ggf. im späteren Verlauf des Zulassungsverfahrens ggf. ein Losverfahren durchgeführt wird.
- Informieren Sie sich ausführlich unter dem Punkt "Nachrückverfahren" in unserer FAQ-Liste.
- Um Ihre Teilnahme zu erklären, folgen Sie bitte den Informationen unserer Homepage sowie der Mitteilung über die Absage. In dieser E-Mail wird Ihnen sowohl die Frist als auch Ihr "Token" mitgeteilt, den Sie zwingend zur Teilnahme am Nachrückverfahren benötigen.
Losverfahren
In seltenen Fällen vergibt die Hochschule nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze in einem Losverfahren. Darüber informiert die Hochschule auf Ihrer Homepage sobald diese Art der Vergabe in Frage kommt.
Informieren Sie sich dann auf der Homepage über den Ablauf des Losverfahrens, sollte dieses für Sie in Frage kommen. Achten Sie dabei jedoch auf die weiterhin geltenden Studienvoraussetzungen.



