LRS! – Lesen-Rechtschreiben-Studieren!
Das Projekt: LRS! hat zum Ziel, für Studierende mit (Verdacht auf) eine Lese-Rechtschreibstörung ein Beratungs- und Unterstützungsangebot aufzubauen, um als Hochschule den chancengleichen Zugang zum Studium zu ermöglichen und beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf auszugleichen.
Besondere Situation von Studierenden mit nicht-wahrnehmbaren Beeinträchtigungen
Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind ca. 1-2% aller deutschen Studierenden von einer Lese-Rechtschreibstörung betroffen. Nur bei 6 % der betroffenen Studierenden ist die Beeinträchtigung sofort wahrnehmbar.
Knapp 2/3 der Behinderungen an Hochschulen bleiben dagegen unbemerkt, wenn Studierende nicht selbst darauf hinweisen.
20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW).
So studiert ein nicht unwesentlicher Teil unter enormen Belastungen, die sich einerseits durch ihre Beeinträchtigung und andererseits durch die Studienanforderungen ergeben, z.B. indem Prüfungsleistungen im Studium vorrangig schriftlich in Form von Klausuren oder Hausarbeiten abgelegt werden.
Studierende mit Lese-Rechtschreib-Störung gelten im Vergleich zu nicht betroffenen Studierenden als vulnerable Personengruppen und zeigen eine höhere Abbruchquote oder Verlängerung der Studienzeit (Techniker Krankenkasse, 2015; Bergey et al., 2017).
Bergey, B. W., Deacon, S. H., & Parrila, R. K. (2017). Metacognitive Reading and Study Strategies and Academic Achievement of University Students With and Without a History of Reading Difficulties. Journal of Learning Disabilities, 50(1), 81-94.
Techniker Krankenkasse (2015) Gesundheitsreport 2015. Gesundheit von Studierenden. Hamburg: TK.

LRS - Lese-Rechtschreib-Störung
Eine umschriebene Lese- und Rechtschreibstörung liegt nach dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation vor, wenn anhaltende und eindeutige Schwächen im Bereich der Lese- und Rechtschreibkompetenzen nicht auf das Entwicklungsalter, eine unterdurchschnittliche Intelligenz, mangelnde Beschulung, psychische Erkrankungen oder Hirnschädigungen zurückzuführen sind.
Erscheinungsbild
Betroffene Studierende, auch wenn ihre Symptomatik sich größtenteils gegenüber den Problemen in ihrer Kindheit verringert hat, haben dennoch deutliche Schwierigkeiten, wenn es darum geht, akademische Lese- oder Schreibaufgaben zu bewältigen. Die Probleme können sich auf verschiedenen Ebenen zeigen, z.B.:
Lesekompetenzen, z.B.:
- langsames Lesetempo aufgrund fehlender automatisierter Worterkennung
- langsamer und mühevoller Leseprozess, da Wörter, Sätze und Textstellen durch nochmaliges Lesen nachgeprüft werden
- reduzierte Geschwindigkeit beim lauten Lesen mit erhöhter Anzahl von Fixationen und erhöhter Blickdauer pro Wort beim leisen Lesen
- bei inhaltlichen Fragen wird oft allgemeines Wissen verwendet anstatt der Informationen aus dem Gelesenen
(Recht-)Schreibkompetenzen, z.B.:
- häufiges Unterbrechen des Schreibflusses, um über die korrekte Verschriftung nachzudenken oder diese abzuleiten
- Zurückgreifen auf den gesicherten Wortschatz („was fehlerfrei geschrieben werden kann“), das entspricht allerdings nicht den mündlichen / kognitiven Leistungen
- sogenannte „Flüchtigkeitsfehler“, wie Auslassungen von Endungen, t-Strichen und Umlauten
- hohe Fehlerzahl bei Mitschriften
- Nichtmitkommen aufgrund reduzierter Merkfähigkeit oder reduziertem Arbeitstempo
Allgemeines, z.B.:
- Stress und Abrufblockaden unter Zeitdruck (z.B. Klausursituation)
- Automatisierungsprobleme
- Lernprobleme
- dysfunktionale Bewältigungsstrategien
- Stressbelastungen bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- unleserliche Schrift
- Angst und Scham betroffener Studierender, dass ihre Beeinträchtigung von Lehrenden oder Kommilitonen entdeckt werden könnte
Verankerung im Gesetz
Die Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) wird hochschulrechtlich als Behinderung verstanden. Nach § 2 Abs. 4 Hochschulrahmengesetz (HRG) trägt die Hochschule dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden.
Mittlerweile existiert ein Netzwerk, um die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zu unterstützen.

Projektleitung
Prof. Dr. Sylvia Costard

Bereich: Lehre und Prüfungen im Bachelorstudiengang Logopädie
Studienbereich Logopädie
Fachbereich Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften
1. Etage, Raum 1129
Tel. +49 (0) 234 77727-613
Fax +49 (0) 234 77727-813
Netzwerk
Intern
Ina Roosen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Skills Labs
Fachbereich Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften
4. Etage, Raum 4425
Tel. +49 234 77727-685
Fax +49 234 77727-885
Angelina Stratmann

Mitarbeiterin im Lehr-Lernzentrum
Schwerpunkt Schreibberatung
1. Etage, Raum 1316
Tel. +49 234 77727-786
Fax +49 234 77727-986
extern
Universität zu Köln
Prof. Dr. Matthias Grünke
Lehrstuhlinhaber: „Konzeption und Evaluation schulischer Förderung im Förderschwerpunkt Lernen“ (FSL)
Technische Universität Dortmund
Dr. Claudia Schmidt
Zentrum für HochschulBildung
DoBuS // Behinderung und Studium