Bewerbung um zulassungsbeschränkte Masterstudienplätze
Derzeit stehen folgende, zulassungbeschränkte Master-Studiengänge (mit NC) bereit:
jeweils nur zum Wintersemester:
jeweils nur zum Sommersemester:
Die Hochschule bietet außerdem weitere Masterstudiengänge ohne NC an - informieren Sie sich gerne hier über zulassungsfreie Master.
Bewerbungsfrist
Für das Sommersemester
Für das Wintersemester
Abweichende Fristen
Für internationale Interessierte gelten andere Fristen und Bewerbungsabläufe. Lesen Sie hier:
Der Ablauf der Bewerbung um einen Masterstudiengang mit NC
1. Die Bewerbung im Online-Portal
Die Bewerbung um einen Masterstudienplatz erfolgt über das Online-Bewerbungsportal der Hochschule Bochum, Standort Gesundheitscampus.
Lesen Sie die Informationen im Portal bitte besonders sorgsam.
Wichtiger Hinweis:
Die Nutzung dieses Portals (insbesondere die Online-Bewerbung) ist aktuell nicht für mobile Endgeräte (Smartphone / Tablet) ausgelegt! Wir raten dringend dazu, die Bewerbung an einem Desktop-PC oder Laptop durchzuführen, um das Portal in vollem Funktionsumfang nutzen zu können.
Während Ihrer Bewerbung über das Online-Portal werden Sie zum Upload / Hochladen von Dokumenten (als PDF) aufgefordert - nur so kann geprüft werden, ob Sie die Studienvoraussetzungen erfüllen.
Laden Sie bis zur Bewerbungsfrist keine oder unzureichende Unterlagen (Qualität der Scans nicht ausreichend, fehlende / unvollständige Dokumente, ...) hoch und geben Sie Ihren Antrag nicht fristgerecht ab, so können Sie nicht am Vergabeverfahren teilnehmen.
Nachbesserungen / Korrekturen an diesen Uploads könnten Sie an Ihren Antrag nur bis zur Bewerbungsfrist durchführen. Hierzu muss der Antrag zuerst zurückgezogen werden, erst dann ist er (und zeitlich die dazugehörigen Uploads) wieder bearbeitbar.
Anschließend muss der Antrag erneut abgegeben werden, da er ansonsten im Status "in Vorbereitung" verbleibt und somit nicht am Vergabeverfahren teilnimmt.
2. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (siehe oben) sollte sich Ihr Bewerbungsantrag im Status "eingegangen" oder "gültig" befinden. Anträge mit einem anderen Status (wie z.B. "in Vorbereitung") nehmen nicht am Verfahren teil.
Die Master-Kommission (bzw. deren Beauftragte) ihres Studienganges prüft, inwiefern ein Zugang fachlich möglich ist (Überprüfung der von Ihnen hochgeladenen Dokumente, ...). Im Falle einer erfolgreichen Prüfung der Master-Kommission kann eine Teilnahme am weiteren Verfahren erfolgen.
Ebenfalls erst nach Ablauf der Frist findet die Auswertung bzw. die Ranglistenbildung statt. Die Auswertung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können Sie einzig Ihren aktuellen Zulassungsstatus im Portal einsehen.
3. Zulassung oder Ablehnung
Etwa zwei Wochen nach Bewerbungfrist sollten alle Bewerber*innen eine Mitteilung erhalten haben. Dabei kann es sich um eine Zulassung oder einen Ablehnungsbescheid handeln - dazu die folgenden Hinweise:
Zulassung
- In einem solchen Falle werden Sie automatisch per E-Mail über einen Statuswechsel Ihrer Bewerbung im Portal informiert. Gleichzeitig steht Ihre Zulassung im Online-Portal zum Download bereit - darin wird Ihnen eine bestimmte Annahmefrist gesetzt.
- Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Annahme des Studienplatzes erklärt (Platz annehmen und Online-Immatrikulation beantragen) und den ersten Semesterbeitrag überwiesen haben. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen oder den Studienplatz aktiv zurückgegeben haben, wird dieser an die nächste Person auf der Rangliste vergeben.
- Ebenfalls in der Zulassung erhalten Sie weitere Hinweise, dass Sie die Online-Immatrikulation im Portal durchlaufen müssen. Hier finden Sie ausführliche Hinweise zu dieser Online-Einschreibung.
- Können die Unterlagen zur Einschreibung nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist beigebracht werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.
Ablehnungsbescheid
- Diesen erhalten Sie, sollten Sie im Hauptverfahren noch nicht zu denjenigen Personen gehören, denen die Hochschule einen Studienplatz anbieten kann.
Hinweis:
Sie haben alle Informationen dieser Seite gelesen und keine Fragen mehr, dann geht er hier zum
Erreichbarkeit des Büros für Bewerbung und Einschreibung
Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den
Zweitstudium
Sie haben bereits ein Studium mit Abschluss Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen erfolgreich absolviert, dann gelten Sie als Zweitstudienbewerber*in.
Finden Sie hier ausführliche Informationen:



