Bewerbung um zulassungsfreie Master-Studienplätze
Derzeit stehen die folgenden, zulassungsfreien Master-Studiengänge (ohne NC) bereit, in die Studieninteressierte sich ohne die Teilnahme an einem Auswahlverfahren einschreiben können:
jeweils nur zum Wintersemester:
- Gesundheit und Diversity in der Arbeit, Vollzeit-Variante (GunDA VZ), M.A.
- Gesundheit und Diversity in der Arbeit, Teilzeit-Variante (GunDA TZ), M.A.
- Pflege- und Gesundheitspädagogik (PGP), M.A.
jeweils zum Sommer- und Wintersemester:
Fristen
für die freie Einschreibung zum SoSe 2027
zulassungsfrei
für die freie Einschreibung zum WiSe 27/28
zulassungsfrei
Abweichende Fristen
Für internationale Interessierte gelten andere Fristen und Bewerbungsabläufe. Lesen Sie hier:
Hinweis:
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Information zum Bewerbungsablauf
Hier finden Sie nun weitere ausführliche Hinweise, wie die Einschreibung in diesen zulassungsfreien Studiengang erfolgt.
Zur Hilfestellung:
zulassungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es keine beschränkte Kapazität an Studienplätzen bzw. keinen NC gibt, Interessierte somit nicht in Konkurrenz zu anderen Interessierten treten müssen. Es wird keine Rangliste erstellt.
Auch die Einschreibung für die o.g. zulassungsfreien Studiengänge wird über das Portal für die Online-Bewerbung umgesetzt. Im Zuge dieser Einschreibung in einen dieser Studiengänge müssen Sie sich zunächst ...
- als neue*r Benutzer*in im Online-Portal registrieren,
- Ihren Studienwunsch im Portal angeben und
- die Online-Bewerbung durchlaufen und die erforderlichen Uploads / Dokumente (als PDF) hochladen.
Die Master-Kommission ist auf diese Unterlagen angewiesen, um die fachliche Einschlägigkeit überprüfen zu können. Laden Sie bis zum Ende der Einschreibfrist keine oder unzureichende Unterlagen hoch, kann diese nicht bestätigt werden; kann keine Überprüfung der Studienvoraussetzungen und damit ggf. keine Immatrikulation erfolgen.
Nachbesserungen / Korrekturen an diesen Uploads könnten Sie an Ihrem Antrag bis zum Ende der Einschreibfrist durchführen. Hierzu muss der Antrag zuerst zurückgezogen werden, erst dann ist er (und zeitlich die dazugehörigen Uploads) wieder bearbeitbar. Anschließend muss der Antrag erneut innerhalb der Frist abgegeben werden, da er ansonsten im Status "in Vorbereitung" verbleibt und somit nicht am weiteren Verfahren teilnimmt.
Nachdem die Master-Kommission die Einschlägigkeit bestätigt hat, können Sie in der Regel ein Studienplatzangebot erhalten. In weiteren Schritten...
- nehmen Sie dieses Studienplatzangebot an,
- durchlaufen die Online-Immatrikulation vollständig.
- Außerdem laden Sie die erforderlichen Nachweise in Form von Datei-Uploads hoch (hier finden Sie weitere Hinweise zu dieser Online-Einschreibung) und
- überweisen im weiteren Verlauf Ihren ersten Semesterbeitrag.
Ihr Antrag steht danach im Status "Immatrikulation beantragt".
Im Nachgang sichten wir die hochgeladenen Unterlagen und schreiben Sie - im Falle einer erfolgreichen Kontrolle und des erforderlichen Geldeingangs - in den Studiengang ein. Nach der erfolgreichen Einschreibung werden Sie automatisch von uns per E-Mail informiert.
Können die geforderten Unterlagen jedoch nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist vorgelegt werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.
Erreichbarkeit des Büros für Bewerbung und Einschreibung
Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den
FAQ
Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:



