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Foto: Eine Seminarsituation
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Bewerbung um zulassungsfreie Master-Studienplätze

Derzeit stehen die folgenden, zulassungsfreien Master-Studiengänge (ohne NC) bereit, in die Studieninteressierte sich ohne die Teilnahme an einem Auswahlverfahren einschreiben können:

jeweils nur zum Wintersemester:

jeweils zum Sommer- und Wintersemester:

 

Fristen

31.Mär2027

für die freie Einschreibung zum SoSe 2027

zulassungsfrei

Start Anfang Dezember

Bis zur Frist besteht die Möglichkeit zur Einschreibung in einen zulassungsfreien Master-Studiengang. Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis dahin vollständig online eingereicht, sowie der erste Semesterbeitrag überwiesen sein.

30.Sep2027

für die freie Einschreibung zum WiSe 27/28

zulassungsfrei

Start Anfang Juni

Bis zur Frist besteht die Möglichkeit zur Einschreibung in einen zulassungsfreien Master-Studiengang. Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis dahin vollständig online eingereicht, sowie der erste Semesterbeitrag überwiesen sein.

Abweichende Fristen

Für internationale Interessierte gelten andere Fristen und Bewerbungsabläufe. Lesen Sie hier:

Ausführliche Informationen

Hinweis:
Sie haben alle Informationen dieser Seite gelesen und keine Fragen mehr, dann geht er hier zum

Portal der Online-Bewerbung

Information zum Bewerbungsablauf

Hier finden Sie nun weitere ausführliche Hinweise, wie die Einschreibung in diesen zulassungsfreien Studiengang erfolgt.

Zur Hilfestellung:
zulassungsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es keine beschränkte Kapazität an Studienplätzen bzw. keinen NC gibt, Interessierte somit nicht in Konkurrenz zu anderen Interessierten treten müssen. Es wird keine Rangliste erstellt.

Auch die Einschreibung für die o.g. zulassungsfreien Studiengänge wird über das Portal für die Online-Bewerbung umgesetzt. Im Zuge dieser Einschreibung in einen dieser Studiengänge müssen Sie sich zunächst ...

  • als neue*r Benutzer*in im Online-Portal registrieren,
  • Ihren Studienwunsch im Portal angeben und
  • die Online-Bewerbung durchlaufen und die erforderlichen Uploads / Dokumente (als PDF) hochladen.

Die Master-Kommission ist auf diese Unterlagen angewiesen, um die fachliche Einschlägigkeit überprüfen zu können. Laden Sie bis zum Ende der Einschreibfrist keine oder unzureichende Unterlagen hoch, kann diese nicht bestätigt werden; kann keine Überprüfung der Studienvoraussetzungen und damit ggf. keine Immatrikulation erfolgen.

Nachbesserungen / Korrekturen an diesen Uploads könnten Sie an Ihrem Antrag bis zum Ende der Einschreibfrist durchführen. Hierzu muss der Antrag zuerst zurückgezogen werden, erst dann ist er (und zeitlich die dazugehörigen Uploads) wieder bearbeitbar. Anschließend muss der Antrag erneut innerhalb der Frist abgegeben werden, da er ansonsten im Status "in Vorbereitung" verbleibt und somit nicht am weiteren Verfahren teilnimmt.

Nachdem die Master-Kommission die Einschlägigkeit bestätigt hat, können Sie in der Regel ein Studienplatzangebot erhalten. In weiteren Schritten...

  • nehmen Sie dieses Studienplatzangebot an,
  • durchlaufen die Online-Immatrikulation vollständig.
  • Außerdem laden Sie die erforderlichen Nachweise in Form von Datei-Uploads hoch (hier finden Sie weitere Hinweise zu dieser Online-Einschreibung) und
  • überweisen im weiteren Verlauf Ihren ersten Semesterbeitrag.

Ihr Antrag steht danach im Status "Immatrikulation beantragt".

Im Nachgang sichten wir die hochgeladenen Unterlagen und schreiben Sie - im Falle einer erfolgreichen Kontrolle und des erforderlichen Geldeingangs - in den Studiengang ein. Nach der erfolgreichen Einschreibung werden Sie automatisch von uns per E-Mail informiert.

Können die geforderten Unterlagen jedoch nicht in geeigneter Form bis zum Ende der Einschreibfrist vorgelegt werden, können Sie nicht immatrikuliert werden.

Erreichbarkeit des Büros für Bewerbung und Einschreibung

Auf dieser separaten Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den

Erreichbarkeiten des Teams

FAQ

Studieninteressierte finden hier weitere Themen, die sie interessieren könnten und/ oder erste Fragen beantworten:

zur FAQ-Liste

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