Anmeldung zur Bachelor- oder Masterarbeit
Zur Anmeldung der Abschlussarbeit müssen Sie das Anmeldeformular zur Abschlussarbeit (PDF) ausfüllen, unterschreiben und vorab von dem*der Erstprüfer*in unterschreiben lassen.
Erst danach erfolgt eine Überprüfung der Voraussetzung durch das Prüfungsamt und Sie erhalten schnellstmöglich eine Anmeldebestätigung bzw. Ablehnung mit allen Informationen und Hinweisen zur Abschlussarbeit.
Informationen zur Bachelorarbeit gem. § 12 der Prüfungsordnung
(1) Die Bachelorarbeit wird im gewählten Studiengang geschrieben. Es handelt sich um eine selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeit. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 40 Seiten nicht überschreiten. Die Thesis soll zeigen, dass die Prüflinge befähigt sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich des entsprechenden Studienganges sowohl in ihren modulbezogenen Einzelheiten, als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig zu bearbeiten.
(2) Ein Thema für die Bachelorarbeit wird auf Antrag der*des Studierenden vergeben. Das Thema der Bachelorarbeit wird von der*dem die Arbeit betreuenden Prüfer*in gestellt. Die Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II) können ein Vorschlagsrecht der*des Studierenden hinsichtlich des Themas der Arbeit vorsehen. Die Bachelorarbeit kann von zwei Studierenden als Gruppenarbeit angemeldet werden. Hierbei muss die individuelle Leistung der jeweiligen Studierenden deutlich abgrenzbar und bewertbar sein. Der Umfang der Arbeit wird in diesen Fällen entsprechend der Anzahl der beteiligten Studierenden angepasst, so dass eine Gleichbehandlung gegenüber den Studierenden, die die Arbeit alleine verfassen, gewährleistet ist.
(3) Erstprüfer*innen sind hauptamtlich Lehrende der Hochschule. Als Zweitprüfer*innen können auch externe Personen bestellt werden, sofern diese in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahren sind und über eine Lehrberechtigung verfügen.
(4) Die Ausgabe eines Themas für die Bachelorarbeit erfolgt nach Maßgabe der Fachspezifischen Bestimmungen (Teil II).
(5) Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vierzehn Tage nach Ausgabe zurückgegeben werden; die Arbeit gilt dann als nicht begonnen.
(6) Als Zeitpunkt der Ausgabe gilt der Tag, an dem das Thema der*dem Studierenden bekannt gegeben wird; der Zeitpunkt und das Thema der Bachelorarbeit sind aktenkundig zu machen.
-Auszug aus der RPO-
Alles Weitere ist in der RPOs der Hochschule geregelt, diese finden Sie unter https://www.hs-gesundheit.de/studium/unser-studienangebot/modulhandbuecher-und-pruefungsordnungen .
Voraussetzungen zur Anmeldung
Folgende Credit Points müssen vorliegen:
DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften
Bachelorstudiengänge Ergotherapie und Logopädie: 150 CP Bachelorstudiengang Physiotherapie: Studienbeginn im WiSe 2023/2024: 123 CPs Studienbeginn im WiSe 2016/2017: 141 CPs Studienbeginn im WiSe 2015/2016: 150 CPs
Bachelorstudiengänge Hebammenkunde: 155 CPs Bachelorstudiengänge Hebammenkunde nachqualifizierend: 150 CPs Bachelorstudiengänge Hebammenwissenschaft: 138 CPs Masterstudiengang Physiotherapiewissenschaft: 30 CPs Masterstudiengang Evidence-based Health Care: 40 CPs
Bachelorstudiengang Pflege (Studienbeginn bis WS 2015 / 2016): 155 CPs
Bachelorstudiengang Pflege (Studienbeginn ab WS 2016 / 2017): 140 CPs
Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft: 140 CPs Bachelorstudiengang Evidenzbasierung pflegerischen Handelns: 140 CPs Bachelorstudiengang Clinical Research Management: 140 CPs
Masterstudiengang Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege: 75 CPs
DGW · Department für Gesundheitswissenschaften
Bachelorstudiengang Gesundheit und Diversity: 120 CPs
Bachelorstudiengang Gesundheit und Sozialraum: 120 CPs
Bachelorstudiengang Gesundheitsdaten und Digitalisierung: 120 CPs
Masterstudiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit: 60 CPs
Bachelorstudiengang Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft: 177 CPs
Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie: 177 CPs
Masterstudiengang Management für Pflege- und Gesundheitsberufe: 54 CPs
Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaft: 60 CPs
Prüfungsthema
Das Prüfungsthema stimmen Sie zusammen mit Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in ab. Auf dem Anmeldeformular ist das Thema der Abschlussarbeit auf Deutsch sowie auch auf Englisch einzutragen. Das Ausgabedatum des Themas ist gleichzeitig Prüfungsbeginn. Der*die Erst- sowie Zweitprüfer*in sind ebenfalls anzugeben. Spätestens 7 Tage nach Prüfungsbeginn ist die Anmeldung wieder im Prüfungsamt einzureichen.
Eine verspätet eingereichte Anmeldung kann nicht mehr angenommen werden!
Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldefrist im Auslandspraktikum befinden, nehmen bitte vor Ihrer Abreise Kontakt mit dem Prüfungsamt auf!
Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten
DPHT · Department für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften
Studiengänge: Hebammenkunde, Hebammenkunde nq, Hebammenwissenschaft, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie (ehemals DAG)
- Bachelor-Prüfungsordnung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
- Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.
Studiengänge: Pflege, Pflegewissenschaft, Clinical Research Management, Bildung im Gesundheitswesen (ehemals DPW)
- Bachelor-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
- Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Monaten.
DGW · Department für Gesundheitswissenschaften
Studiengänge: Gesundheit und Diversity, Gesundheit und Sozialraum, Gesundheit und Diversity in der Arbeit (Teilzeit & Vollzeit), Gesundheitsdaten und Digitalisierung (ehemals DoCH)
- Bachelor-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
- Bachelor-Prüfungsordung in berufsbegleitenden bzw.Teilzeitstudiengängen: Die Bearbeitungszeit beträgt 16 Wochen.
- Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.
Studiengänge: Gesundheitsökonomie, Management für Pflege- und Gesundheitsberufe, Management nachhaltiger Innovationen im Gesundheitswesen, Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft (ehemals DÖNG)
- Bachelor-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen.
- Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.
Studiengang: Angewandte Gesundheitswissenschaften (ehemals DAG)
- Master-Prüfungsordung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen.
Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
Bachelor- und Masterarbeiten (Abschlussarbeiten) müssen ab sofort nur noch digital via Moodle eingereicht werden. Es ist keine Papierversion mehr notwendig.
Mit Anmeldung der Abschlussarbeit wird Ihnen der Abgabekurs in Moodle freigeschaltet. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zuge auch die Kurzanleitung zur Moodle-Onlineabgabe (PDF) im Anhang.
Nur bei technischen Problemen nutzen Sie die E-Mailadresse pruefungsamt@hs-gesundheit.
- Sollte das Abgabedatum auf einen Sonntag oder einen Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.
- Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
- Bei Abgabe der Abschlussarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben in die Arbeit einzubinden. Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich diese Vorlage (PDF).
Anmeldung zum Abschluss in Regelstudienzeit
- Das tatsächliche Datum/Abgabedatum der letzten Prüfungsleistung im Studium ist maßgebend für das Studienende und somit auch für die benötigte Fachstudiendauer.
- Beim Masterstudiengang ist die letzte Prüfungsleistung im Studium i.d.R. das Kolloquium, d.h. das Datum des Kolloquiums ist maßgebend für den Abschluss und somit auch für die benötigte Fachstudiendauer.
- Beachtet werden muss, dass die Prüfer*innen eine Korrekturfrist von 6 Wochen haben, die Mitteilung der Note kann also ggf. erst im nachfolgenden Semester stattfinden (eine Rückmeldung zum nächsten Semester, um für eine ggf. anstehende Wiederholungsprüfung noch eingeschrieben zu sein, ist dann zu empfehlen).
- Bei einer Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen bei schwerwiegenden Gründen (über das Vorliegen eines gewichtigen Grundes sind Nachweise vorzulegen), wird ggf. die Semestergrenze überschritten.
Bei der Wahl des Prüfungsbeginns (Bachelor) ist folgendes zu beachten:
Sie möchten Ihr Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen?
Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 18 Wochen vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
(12 Wochen Bearbeitungszeit + 6 Wochen Korrekturfrist)
* Ende des Sommersemesters 31.08. / Ende des Wintersemesters 28.02.
HINWEIS: Da das Datum der letzten Prüfungsleistung (bei Abschlussarbeiten das tatsächliche Abgabedatum) entscheidend für das Studienende / Anzahl der Fachsemester ist, ist ein Abgabedatum kurz vor Semesterende ebenfalls ausreichend, um in Regelstudienzeit abzuschließen. Ein Prüfungsbeginn spätestens 12 Wochen vor Semesterende wäre also ausreichend. Die Notenmitteilung erfolgt dann erst im folgenden Semester.
Bitte prüfen Sie anhand der Fachspezifischen Bestimmungen, ob Ihr Bachelorstudiengang ggf. auch ein Kolloquium vorsieht. Falls ja, muss auch diese Prüfung vor Semesterende erfolgen, um in Regelstudienzeit abzuschließen.
Bei der Wahl des Prüfungsbeginns (Master) ist folgendes zu beachten:
Sie möchten Ihr Studium gerne in der Regelstudienzeit abschließen?
Dann ist ein Prüfungsbeginn spätestens 24 oder 30 Wochen, bzw. 6 Monate vor Ende des Semesters* zu empfehlen.
(18 oder 24 Wochen, bzw. bis zu 4 Monate Bearbeitungszeit + 6 Wochen Korrekturfrist)
* Ende des Sommersemesters 31.08. / Ende des Wintersemesters 28.02.
Entscheidend für das Studienende / Anzahl der Fachsemester bei Masterstudiengängen ist i.d.R das Datum der mündl. Prüfung (Kolloquium).
Bitte prüfen Sie anhand der Fachspezifischen Bestimmungen, ob Ihr Studiengang ein Kolloquium vorsieht. Falls ja, muss auch diese Prüfung vor Semesterende erfolgen, um in Regelstudienzeit abzuschließen.
Versand der Abschlussdokumente
Die Erstellung der Zeugnisunterlagen dauert i.d.R. 4 Wochen. Die Unterlagen werden per Post an die bei uns hinterlegte Adresse geschickt.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich im Prüfungsamt abholen.
Falls eine bevollmächtigte Person die Zeugnisunterlagen für Sie abholen soll, nutzen Sie bitte den Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF) und bringen die dort aufgeführten Ausweiskopien mit.
Kontakt
Zentrale Durchwahl:
+49 234 77727-392
Adresse
Hochschule Bochum - Standort Gesundheitscampus
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum



