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Foto: die Hochschulgebäude von der Straße aus
Studieren am Gesundheitcampus

Informationen für Studierende mit Beeinträchtigung

Sämtliche Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter diesem Link: https://www.hochschule-bochum.de/inklusion/studierende/nachteilsausgleich/

Der Antrag ist beim Prüfungsamt einzureichen.

Es gibt die Möglichkeit, sich von der "Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung" beraten zu lassen.

Frau Wiebke Hoppstädter

4. Etage, Raum 4421

Tel. +49 234 77727-671
Fax +49 234 77727-871

wiebke.hoppstaedter@hs-bochum.de

Nachteilsausgleich bei Staatlichen Prüfungen

Die von der Hochschule genehmigten Nachteilsausgleiche müssen für die Staatliche Prüfung gesondert beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Die Beantragung von Nachteilsausgleichen für die Staatliche Prüfung muss mindestens 6 Monate vor Beginn der Staatlichen Prüfung erfolgen. Die Einreichung der Unterlagen für das Gesundheitsamt/Bezirksregierung erfolgt über das Prüfungsamt.

Kontakt

E-Mail Prüfungsamt

Zentrale Durchwahl:

+49 234 77727-392

Adresse

Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum

Beratung

Sowohl vor als auch im Studium gibt es die Möglichkeit, sich von der  "Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung" beraten zu lassen.

Infos zur Beratung

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