Informationen für Studierende mit Beeinträchtigung
Sämtliche Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter diesem Link: https://www.hochschule-bochum.de/inklusion/studierende/nachteilsausgleich/
Der Antrag ist beim Prüfungsamt einzureichen.
Nachteilsausgleich bei Staatlichen Prüfungen
Die von der Hochschule genehmigten Nachteilsausgleiche müssen für die Staatliche Prüfung gesondert bei den Gesundheitsbehörden beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung erfolgen. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt über das Prüfungsamt.
Kontakt
Zentrale Durchwahl:
+49 234 77727-392
Adresse
Hochschule Bochum - Standort Gesundheitscampus
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum
Beratung
Sowohl vor als auch im Studium gibt es die Möglichkeit, sich von der "Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung" beraten zu lassen.



