Informationen für Studierende mit Beeinträchtigung
Sämtliche Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter diesem Link: https://www.hochschule-bochum.de/inklusion/studierende/nachteilsausgleich/
Der Antrag ist beim Prüfungsamt einzureichen.
Es gibt die Möglichkeit, sich von der "Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung" beraten zu lassen.
Frau Wiebke Hoppstädter
4. Etage, Raum 4421
Tel. +49 234 77727-671
Fax +49 234 77727-871
Nachteilsausgleich bei Staatlichen Prüfungen
Die von der Hochschule genehmigten Nachteilsausgleiche müssen für die Staatliche Prüfung gesondert beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Die Beantragung von Nachteilsausgleichen für die Staatliche Prüfung muss mindestens 6 Monate vor Beginn der Staatlichen Prüfung erfolgen. Die Einreichung der Unterlagen für das Gesundheitsamt/Bezirksregierung erfolgt über das Prüfungsamt.
Kontakt
Zentrale Durchwahl:
+49 234 77727-392
Adresse
Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum
Formulare
Beratung
Sowohl vor als auch im Studium gibt es die Möglichkeit, sich von der "Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung" beraten zu lassen.