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Foto: eine Lernsituation
Studieren am Gesundheitcampus

Praktische Studienphasen

Während des Studiums sind ein Großteil der Studierenden in praktischen Studienphasen eingesetzt. Hier finden Sie wichtige Informationen, hilfreiche Hinweise und Formulare  für Ihre praktischen Studienphasen zusammengestellt.

Die Besonderheit der grundständigen Studiengänge Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege und Physiotherapie liegt in den zweifachen Abschlüssen Bachelor of Science sowie der Berufsanerkennung nach dem jeweiligen Berufsgesetz - die fast zeitgleich erfolgt. Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung im 6. oder 7. Fachsemester vor dem Gesundheitsamt / vor der Bezirksregierung sind daher Nachweise der praktischen Studienphasen notwendig.

Kontakt

E-Mail Prüfungsamt

Zentrale Durchwahl:

+49 234 77727-392

Adresse

Hochschule Bochum - Standort Gesundheitscampus
Gesundheitscampus 6 - 8
GC-8 Etage 1 / Raum 1211, 1215, 1219
44801 Bochum

Ablauf praktische Studienphasen

Neben den Vorschriften aus der Rahmenprüfungsordnung und aus den Fachspezifischen Bestimmungen der betreffenden Studiengänge müssen außerdem die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Berufsgesetze angewandt und eingehalten werden.

Das theoretische Studium, die fachpraktische Arbeit in den Skills-Labs und die praktischen Studienphasen sind miteinander verknüpft. Dies dient dem Transfer der theoretisch erlernten Inhalte in die praktische Tätigkeit. Die praktischen Studienphasen werden in den Studienablauf integriert, so dass die Inhalte der Module direkt in der Praxis angewendet und geübt werden können.

Sie sind verpflichtet, am Ende eines Praxiseinsatzes bzw. bei Wechsel der Einrichtung, das Formular „Nachweis der praktischen Studienphase“ auszufüllen. Die gemachten Angaben sind durch die*den Verantwortliche*n in Ihrer Praxiseinrichtung durch Stempel und Unterschrift zu bestätigen.

Der Nachweis ist innerhalb einer Woche nach Beendigung der praktischen Studienphase bei der Praxiskoordination Ihres Studienganges einzureichen. Hier wird der Nachweis vor der Bearbeitung durch das Prüfungsamt geprüft.

Nachweisformulare der praktischen Studienphasen

Übersicht geleisteter Praxisstunden

Um einen reibungslosen Verlauf Ihres Studiums sowie die Zulassung zur Staatlichen Prüfung sicherzustellen, sind die Studierende der Therapie- und Pflegestudiengänge angehalten, laufend selbst zu überprüfen, ob eine Unterschreitung der berufsgesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden oder Überschreitung der erlaubten Fehlzeiten droht.

Zu diesem Zwecke können Sie sich eine Übersicht Ihrer geleisteten Praxisstunden sowie Fehlzeiten mittels eines Praxisauszugs in Ihrem Online-Campus anzeigen lassen.

Wichtig

Die staatliche Prüfung, die in den Studiengängen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie im 6. Semester und in den Studiengängen Hebammenkunde und Pflege im 7. Fachsemester vorgesehen ist, kann nur durch vorherige Zulassung durch das Gesundheitsamt / durch die Bezirksregierung abgelegt werden.

Diese beiden Institutionen stimmen einer Zulassung nur zu, wenn die erforderlichen praktischen Stunden erfolgreich abgeleistet und dokumentiert werden.

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (ehemalige Bezeichnung G 42)

In einigen Studiengängen der Hochschule sind im Zusammenhang mit Tätigkeiten bei Praxiseinsätzen Gefährdungen bezüglich biologischer Arbeitsstoffe ermittelt worden. Daher muss für die betreffenden Studierenden die Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge „Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ (ehemalige Bezeichnung G 42) durchgeführt werden.

Diese Pflichtvorsorge dient dem Schutz vor möglichen Infektionsgefährdungen durch Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen (d.h. mit Blut, Speichel, Urin, usw.).

 

Die arbeitsmedizinische Betreuung am Gesundheitscampus übernimmt der Betriebsärztliche Dienst Medservio.

Unter dem folgenden Link können Sie einen Termin beim Betriebsartz buchen:

https://calendly.com/betriebsarzt-hsb-medservio/hochschule-bochum-infektionsgefaehrdung-medservio

 

Bitte beachten Sie: Ohne einen fest gebuchten Termin ist eine Vorsorgeuntersuchung oder Impfung nicht möglich. Bitte erscheinen Sie keinesfalls ohne Termin. Zu dem gebuchten Termin bringen Sie bitte Ihren Impfausweis mit.

Krankmeldeverfahren

Wie bereits vorgehend erwähnt, müssen die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Berufsgesetze angewandt und eingehalten werden. Dazu gehört neben dem Nachweis der praktischen Einsätze auch die Rückmeldung im Krankheits-und Urlaubsfall.

Hierbei muss zwischen den einzelnen Studiengängen unterschieden werden:

Krankmeldeverfahren Ergotherapie

Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit bei Ihrer Einrichtung. Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich, welches im Original der Einrichtung vorzulegen ist.

Eine Krankmeldung im Prüfungsamt oder in bei Ihrer Praxiskoordination im Studiengang ist nicht erforderlich. Die Fehlzeiten sind auf Ihrem Praxisnachweis zu dokumentieren.

Ab dem 3. Fehltag während einer Praktischen Studienphase ist bei der Abgabe des Nachweises an der Hochschule die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Dieses Vorgehen gilt auch bei Reflexions- und Selbstlernzeiten während der praktischen Studienphase.

Bitte denken Sie daran, eine weitere Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen aufzubewahren.

Krankmeldeverfahren Gesundheit und Diversity sowie Gesundheit und Sozialraum

Da beide Studiengänge nicht berufsgesetzlichen Vorgaben unterliegen, sind Krankmeldungen während einer praktischen Studienphase nach den Vorgaben des jeweiligen Praktikumsgebers handzuhaben.

Krankmeldeverfahren Hebammenkunde / Hebammenwissenschaft

Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit bei Ihrer Praxiseinrichtung und beim Praxisteam in der Hochschule.

Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich, welches im Original der Einrichtung vorzulegen ist. Eine Kopie/Scan schicken Sie an das Praxisteam. Eine Krankmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.

Dieses Vorgehen gilt auch bei Reflexions- und Selbstlernzeiten während der praktischen Studienphase.

Bitte denken Sie daran, eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen aufzubewahren.

Krankmeldeverfahren Hebammenwissenschaft

Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit

1. bei Ihrer verantwortlichen Praxiseinrichtung

2. an der Praxisstelle, in der Sie gerade eingesetzt sind, und

3. beim Praxisteam der Hochschule.

Ab dem 3. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich, welches im Original der vPE vorzulegen ist. Davon abweichende Regelungen sind im Vertrag mit Ihrer vPE geregelt, bitte lesen Sie dort nach!

Bitte denken Sie daran, eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen aufzubewahren.

 

Krankmeldeverfahren Logopädie

Bei Krankheit während einer praktischen Studienphase melden Sie sich bereits ab dem ersten Tag der Krankheit sowohl bei Ihrer Einrichtung als auch bei Ihrer Praxiskoordination an der Hochschule ab.

Ab dem 1. Krankheitstag ist ein ärztl. Attest erforderlich. Dieses ist im Original gemeinsam mit dem Praxisnachweis bei der Praxiskoordination Ihres Studienganges einzureichen.

Bitte denken Sie daran, eine weitere Kopie in Ihren Unterlagen aufzubewahren.

Krankmeldeverfahren Pflege

Bei Arbeitsunfähigkeit während der theoretischen Studienphasen melden Sie sich wie folgt ab:

Bei Arbeitsunfähigkeit während der praktischen Studienphase melden Sie sich wie folgt ab:

  • ab dem 1. Tag
  • per E-Mail HS Bochum (praxisbegleitung_pflegehs-bochum "«@&.de) Inhalt: Name, Matrikelnummer, Kohorte, Vorlesungszeiten und Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • und umgehend telefonisch bei der Praxiseinrichtung des aktuellen Praxiseinsatzes: Name, Station, Dienst, Dauer der Arbeitsunfähigkeit (erneut telefonisch Dienstaufnahme bestätigen)
  • und telefonisch beim Ausbildungsträger
  • und per E-Mail bei Ihrer Praxisbegleitung bei terminierter Praxisbegleitung: Meldung bis spätestens 8 Uhr am Tag der Praxisbegleitung
  • ab dem 3. Tag wird zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Dieser wird automatisch vom behandelnden Arzt/Ärztin an die Personalabteilung Ihres Ausbildungsträgers und Krankenkasse gesendet (das reicht aus).

Krankmeldeverfahren Physiotherapie

Krankmeldungen ab dem ersten Tag an der Hochschule sind nicht erforderlich. Ihr Fehlen wird über die Anwesenheitsbescheinigungen der praktischen Studienphase erfasst.

Ist ein*e Studierende*r länger als 1 Woche erkrankt, ist eine Benachrichtigung per E-Mail an die Praxiskoordination des Studienganges zu richten.

Krankmeldeverfahren Department für Ökonomie und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen (DÖNG)

Da die Studiengänge nicht berufsgesetzlichen Vorgaben unterliegen, sind Krankmeldungen während einer praktischen Studienphase nach den Vorgaben des jeweiligen Praktikumsgebers handzuhaben.

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