Prüfungen in der Schwangerschaft und im Mutterschutz
Eine Schwangerschaft oder Mutterschutz stellt einen triftigen Grund dar, der zum Rücktritt von Prüfungen berechtigt.
Bei allen weiteren Anträgen in Bezug auf Prüfungen während der Schwangerschaft oder Stillzeit nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem Prüfungsamt auf. Es ist immer ein geeigneter Nachweis über die Schwangerschaft oder Geburt vorzulegen. Die Anträge werden dann geprüft und individuell beurteilt.
Die Zentralen Studienberatung informiert Sie bei einer vorliegenden Schwangerschaft gerne zum Thema "Gefährdungsbeurteilung".



