Prüfungsorganisation
Alle Informationen vom Prüfungsamt werden ab sofort an Ihre HS-Bochum-E-Mailadressen gesendet.
Bitte prüfen Sie aber beide E-Mailadressen regelmäßig!
Hier finden Sie alle Infos zur Organisation zu Prüfungen an der Hochschule.
Anmeldungen
Anmeldezeiträume für Prüfungen in den regulären Prüfungsblöcken (Anmeldungen sind ausschließlich online über HIS möglich):
für das Sommersemester: 25.05. - 14.06.2026
für das Wintersemester: 23.11. - 13.12.2026
Innerhalb dieses Zeitraum ist auch jederzeit eine Abmeldung und Wiederanmeldung möglich.
Alle Hausarbeiten können ab 01.03. bzw. 01.09. bis zum Ende der Anmeldephase online über HIS angemeldet werden.
Eine Liste der im Sommersemester 2026 angebotenen Prüfungen finden Sie hier.
Prüfungen im Prüfungsblock
Die Anmeldung zu Prüfungen im Prüfungsblock erfolgt online über das Portal der Hochschule. Wir haben für Sie hierzu eine Kurzanleitung (PDF) erstellt.
Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung
Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!
Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Mein Studium“, "Studienservice" und dann "Bescheide / Bescheinigungen". Dort laden Sie bitte die Datei „Angemeldete Prüfungen“ herunter und drucken sich die Quittung aus oder speichern sie ab.
Es gilt nur die Datei „Angemeldete Prüfungen“ als Nachweis!
"Belegungen und Prüfungsanmeldungen" ist kein eindeutiger Nachweis!
Anmeldung per Formular
Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technischen Problemen. Bei Problemen am letzten Tag der Anmeldefrist ist dem Prüfungsamt die Anmeldung per E-Mail mitzuteilen, somit ist die Einhaltung der Frist gewährleistet. Das Anmeldeformular ist dann umgehend im Original nachzureichen.
Prüfungen im Wiederholerblock
Fachbereich für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften (FPHT)
Nur für die Prüfungen des letzten Semesters vor den staatlichen Prüfungen besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung. Alle Prüfungen der vorherigen Semester werden in jedem Semester angeboten.
Die Termine finden Sie hier.
Fachbereich für Gesundheitswissenschaften (FGW)
Alle Prüfungen werden jedes Semester angeboten.
Ausnahme: auslaufende Studiengänge GUD und GUS
In diesen beiden Studiengängen werden Wiederholungsprüfungen zu Beginn des Folgesemesters angeboten. Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über das Studierendenportal. Die Anmeldefristen finden Sie hier.
Hausarbeiten
Hausarbeiten werden während des laufenden Semesters geschrieben. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Hochschule (HIS).
Anmeldungen zu Hausarbeiten sind ab dem 01.03. bzw. 01.09. bis zum Ende der regulären Anmeldphase möglich.
Themenausgabe und Bearbeitungszeitraum
Der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsthemas ist der Beginn des Bearbeitungszeitraums.
Im Regelfall wird von dem*der Prüfer*in für das jeweilige Semester ein fester und einheitlicher Prüfungszeitraum festgesetzt. Dieser Zeitraum ist dann für alle Studierenden verbindlich.
Abgabe
Die Abgabe der Hausarbeit ist als digitales und nicht veränderbares Dokument auf einem von der*dem Prüfer*in vorgegebenen Weg einzureichen, der den Nachweis der fristgerechten Abgabe sicherstellt. Sollte das Abgabedatum auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.
Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.
Eidesstattliche Versicherung
Bei Abgabe der Hausarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung (PDF) ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzufügen.
Verlängerung und Rücktritt von Hausarbeiten
s. "Verlängerung der Bearbeitungszeit"
Wiederholung von Hausarbeiten
Hausarbeiten können jedes Smester wiederholt werden und sind über das Studierendenportal (HIS) anzumelden.
Abmeldung / Rücktritt
Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und können an dieser dennoch nicht teilnehmen, finden Sie hier die relevanten Informationen zum Rücktritt.
Abmeldung von Prüfung
Abmeldungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung möglich.
Hinweis für die Prüfungen in dem letzten Semester vor den Staatsexamen und die auslaufenden Studiengänge GUD und GUS:
Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist.
Sollten Sie Probleme bei der Abmeldung haben, können Sie sich per Email an das Prüfungsamt wenden, wir melden Sie ab.
Geben Sie zwingend folgende Angaben in Ihrer E-Mail an:
Ihren Namen
Matrikel-Nr.
Modul-Nr.
Datum der Prüfung
Rücktritt von Prüfungen aus Krankheitsgründen
Aus § 10 Abs. 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Bochum ergeben sich folgende Regelungen für die krankheitsbedingte Abmeldung von einer Prüfung:
1. Erkrankung vor dem Tag bzw. vor dem Beginn der Prüfungsleistung
- Bei Erkrankungen vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung) per Mail beim Prüfungsamt einzureichen.
- Laut Rahmenprüfungsordnung ist das Prüfungsamt berechtigt auch Originale einzufordern.
- Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen, welche nicht fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt eingegangen sind (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung), werden nicht akzeptiert.
- Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
- Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Es muss explizit die - PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT - bescheinigt werden.
- Sollte Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte eine Notfallpraxis auf.
- Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular/Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
- Es reicht nicht, sich nur telefonisch beim Arzt zu melden. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellten worden sein.
- Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.
2. Akute Erkrankung während einer Prüfung
- Mit Beginn der Prüfung erklären Sie, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Sollten Sie in der Prüfung merken, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind diese fortzuführen, informieren Sie umgehend die aufsichtsführende Person.
- Anschließend suchen Sie direkt eine der nachfolgenden Vertrauenspraxen der HS Bochum auf bzw. nehmen Kontakt mit einer dieser Praxen auf. Dort erhalten Sie einen Termin. Sollte die Prüfung außerhalb der Sprechzeiten liegen, müssen Sie sich an eine Notfallpraxis wenden.
- Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss auf diesem Vordruck durch die Vertrauensärztin bzw. den Vertrauensarzt bescheinigt werden.
- Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt im Original innerhalb von 7 Kalendertagen vorgelegt werden.
- Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss den exakten Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung mit Angabe von Datum und Uhrzeit aufweisen.
- Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
- Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Es muss explizit die - PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT - bescheinigt werden.
- Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.
Vertrauenspraxen:
Praxis Christian Deppe, Kemnader Straße 2, 44795 Bochum
Hausärztepraxis Bochum, Kortumstr. 23, 44787 Bochum
3. Antritt einer Prüfung trotz ärztlichen Attests
Wenn Sie eine Prüfung trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests antreten, wird die dort erbrachte Leistung gewertet und das ärztliche Attest verliert seine Gültigkeit.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Erkrankt ein*e Studierende*r, ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten laut Prüfungsordnung um den Zeitraum der Krankschreibung (maximal jedoch die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit) möglich.
Zum Nachweis der Krankheit/Prüfungsunfähigkeit muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (s.o.) vorgelegt werden. Bescheinigungen, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Der Antrag auf Verlängerung muss bei Abschlussarbeiten spätestens am 3. Kalendertag (bei Hausarbeiten am 3. Kalendertag) nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden.
Der Antrag auf Verlängerung muss jedoch innerhalb der Bearbeitungszeit, d.h. spätestens am Abgabetag beim Prüfungsamt eingereicht werden. Anträge, die nach dem ursprünglichen Abgabetag eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Bearbeitung des Vorgangs legen Sie bitte dem Attest den Begleitzettel (PDF) bei.
Sofern die Krankschreibung von vornherein länger als die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit beträgt, kann von der Hausarbeit bzw. Abschlussarbeit direkt zurückgetreten werden.
Einsicht in die Prüfungsakte
Ab sofort ist für die Einsicht in die Prüfungsakte (Klausuren, Arbeiten, Gutachten, Protokolle etc.) kein Antragsformular mehr notwendig.
Bitte wenden Sie sich an den*die zuständige*n Prüfer*in und vereinbaren einen Termin, ggf. wird der*die Prüfer*in einen allgemeinen Einsichtstermin für alle Studierenden anbieten.
Täuschungsversuch
Was passiert bei einem Täuschungsversuch?
Ab dem Sommersemester 2026 können Täuschungsversuche mit Geldbußen (HG: bis zu 50.000 Euro), bei mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuchen mit einer Exmatrikulation, geahndet werden. Im Falle eines Täuschungsversuchs erhalten Sie einen Bescheid über die zu entrichtende Geldbuße.
Widerspruchsverfahren
Sollten Sie gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einlegen wollen, reichen Sie bitte eine fachlich begründete Stellungnahme beim Prüfungsamt ein.
Der Widerspruch ist schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dezernat 4 (Prüfungsamt) der Hochschule Bochum, Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum, einzulegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr.
BO Akademie
In der BO Akademie bieten wir Angebote zur Stärkung fachübergreifender Kompetenzen und Angebote zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation:
- Außercurriculare Orientierungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Studierende vor Studienstart, in der Studieneingangsphase und während des Studiums;
- Curriculare Qualifizierungs- und Bildungsangebote für Studierende in der Studieneingangsphase und während des Studiums;
- Hochschuldidaktische Unterstützungs-, Weiterqualifizierungs- und Austauschangebote für Lehrende;
- Wissenschaftliche Weiterbildungsangebote für Berufstätige, Organisationen und Interessierte.
Als zentrale serviceorientierte Einrichtung der HS Bochum bündeln wir sowohl eigene Angebote rund um Lernen, Lehren und Weiterbilden als auch die unserer Kooperationspartner*innen auf unserer Plattform.
Falls Sie Angebote der BO Akademie wahrnehmen möchten, klicken Sie bitte auf den Link.



