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Foto: die Hochschulgebäude von der Straße aus
Studieren am Gesundheitscampus

Prüfungsorganisation

Hier finden Sie alle Infos zur Organisation von Prüfungen an der Hochschule.

Anmeldungen

Anmeldezeiträume für Prüfungen in den regulären Prüfungsblöcken und zu regulären Hausarbeiten (Anmeldungen sind ausschließlich online über HIS möglich):

  • für das Sommersemester:   21.04. - 01.06.

  • für das Wintersemester:      20.10. - 01.12.

Innerhalb dieses Zeitraum ist auch jederzeit eine Abmeldung und Wiederanmeldung möglich.

Diese Frist gilt auch für Anmeldungen zu den regulären Hausarbeiten.
Damit sind die Hausarbeiten gemeint, die als Prüfungsform laut Studienverlaufsplan regulär im jeweiligen Semester zu einem für alle Studierenden gleichen Bearbeitungszeitraum angeboten werden.

Die o.g. Fristen gelten somit nicht für Prüfungen im sog. Wiederholerblock und Hausarbeiten außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume. Diese Anmeldungen erfolgen zu gesonderten Fristen und ausschließlich per Formular.

Prüfungen im Prüfungsblock

Die Anmeldung zu Prüfungen im Prüfungsblock erfolgt online über das Portal der Hochschule. Wir haben für Sie hierzu eine Kurzanleitung (PDF) erstellt.

Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung

Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!

Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus oder speichern sie ab.

Anmeldung per Formular

Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technischen Problemen. Bei Problemen am letzten Tag der Anmeldefrist ist dem Prüfungsamt die Anmeldung per E-Mail mitzuteilen, somit ist die Einhaltung der Frist gewährleistet. Das Anmeldeformular ist dann umgehend im Original nachzureichen.
 

Prüfungen im Wiederholerblock

 

Anmeldefristen für Wiederholungsprüfungen

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über HIS.
Ausnahme: Unmittelbar vor den staatlichen Prüfungen können offenen Prüfungsleistungen, die für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen benötigt werden, mit dem Hinweis "Teilnahme am Staatsexamen" per Anmeldeformular im Prüfungsamt angefragt werden.


Die Anmeldefristen und Termine entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht: Übersicht der Anmeldefristen Wiederholungsprüfungen

 

Fachbereich für Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften (FPHT)

Hebammenkunde, Hebammen-Master, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie:

Alle Klausuren werden in jedem Prüfungsblock zum Abschluss jedes Semesters angeboten. Dafür entfällt die Wiederholungsmöglichkeit in den sogenannten Wiederholerblöcken. 

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

Hebammenwissenschaft (HWB):

Da dieser Studiengang in jedem Semester (Sommer- und Wintersemester) startet, werden somit alle Prüfungen aus allen Semestern in jedem regulären Prüfungsblock angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen des Studiengangs HWB nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist immer der nächste reguläre Prüfungsblock.

Pflege, Pflegewissenschaft, CRM, BiG, PGP:

Klausuren werden nicht mehr im sogenannten Wiederholerblock angeboten, sondern am MIttwoch in der dritten Vorlesungswoche des Folgesemesters. Eine Überschneidungsfreiheit mit Lehrveranstaltungen wird durch das Department entsprechend gewährleistet.

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

 

Fachbereich für Gesundheitswissenschaften (FGW)

Gesundheit und Diversity, Gesundheit und Sozialraum, Gesundheit und Diversity in der Arbeit (Teilzeit & Vollzeit), Gesundheitsdaten und Digitalisierung: 

Wiederholungsklausuren werden am Donnerstag und Samstag 11 Wochen nach Ende des regulären Prüfungsblocks wiederholt.

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

 

Gesundheitsökonomie, Management für Pflege- und Gesundheitsberufe, Management nachhaltiger Innovationen im Gesundheitswesen, Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft

Alle Klausuren und mündlichen Prüfungen werden in jedem regulären Prüfungsblock zum Abschluss eines jeden Semesters angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist halbjährlich, immer der nächste reguläre Prüfungsblock.

Ausnahme Master MPG: Alle Prüfungen werden in jedem regulären Prüfungsblock zum Abschluss eines jeden Semesters angeboten. Zusätzlich gibt es eine Wiederholung der Klausuren und mündlichen Prüfungen zu Beginn des Folgesemesters (jeweils in der 19. und in der 42. KW). Die Anmeldung zu diesen Wiederholungszeiten ist jeweils von 10. - 20.04. bzw. 20. - 30.09. möglich.

Hausarbeiten

Hausarbeiten werden während des laufenden Semesters geschrieben. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 
Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Hochschule. 


Folgende Anmeldefristen müssen beim Erstversuch zwingend eingehalten werden:

  • im WiSe bis zum 01.12.
  • im SoSe bis zum 01.06.

Themenausgabe und Bearbeitungszeitraum

Nach Anmeldung der Prüfung haben Sie Anspruch auf die Ausgabe eines Prüfungsthemas, welches Sie von Ihrem*Ihrer Prüfer*in erhalten. Der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsthemas ist der Beginn des Bearbeitungszeitraums.

Im Regelfall wird von dem*der Prüfer*in für das jeweilige Semester ein fester und einheitlicher Prüfungszeitraum festgesetzt. Dieser Zeitraum ist dann für alle Studierenden verbindlich.

Abgabe

Die Abgabe der Hausarbeit ist als digitales und nicht veränderbares Dokument auf einem von der*dem Prüfer*in vorgegebenen Weg einzureichen, der den Nachweis der fristgerechten Abgabe sicherstellt. Sollte das Abgabedatum auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.


Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.

Eidesstattliche Versicherung

Bei Abgabe der Hausarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung (PDF) ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzufügen.

Verlängerung und Rücktritt von Hausarbeiten

s. "Verlängerung der Bearbeitungszeit" 

Wiederholung von Hausarbeiten

Für Hausarbeiten, die regulär im Semester angeboten werden, erfolgt die Anmeldung ausschließlich online per HiSinOne.

Für Hausarbeiten, die nicht regulär angeboten werden, kann im Einvernehmen mit der*dem Prüfer*in zu individuell festgelegten Bearbeitungszeiträumen festgelegt werden.
Die Anmeldung hierzu erfolgt per Formular (PDF).

Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit der*dem Prüfer*in, lassen das von Ihnen ausgefüllte Formular unterschreiben und reichen es dann zeitnah im Prüfungsamt ein.

 

Abmeldung / Rücktritt

Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und können an dieser dennoch nicht teilnehmen, finden Sie hier die relevanten Informationen zum Rücktritt.

Abmeldung von Prüfung (gilt für Prüfungen im Prüfungsblock und Hausarbeiten)

Bis zum Ende der Anmeldefrist können erfolgte Anmeldungen online wieder zurückgenommen werden. 
Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist.

Sie haben erstmalig die Möglichkeit, sich bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstag / Abgabetermin bei Hausarbeiten von der Prüfung abzumelden. Es ist keine Einreichung einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung per Mail nötig. Sie können sich ganz bequem online von der Prüfung abmelden.

Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist!

Sollten Sie Probleme bei der Abmeldung haben, können Sie sich per Email an das Prüfungsamt wenden, wir melden Sie ab.

Geben Sie zwingend folgende Angaben in Ihrer E-Mail an:

  • Ihren Namen

  • Matrikel-Nr.

  • Modul-Nr.

  • Datum der Prüfung


Rücktritt von Prüfungen aus Krankheitsgründen

Aus § 10 Abs. 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Bochum ergeben sich folgende Regelungen für die krankheitsbedingte Abmeldung von einer Prüfung:

1. Erkrankung vor dem Tag bzw. vor dem Beginn der Prüfungsleistung

  • Bei Erkrankungen vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung) per Mail beim Prüfungsamt einzureichen.
  • Laut Rahmenprüfungsordnung ist das Prüfungsamt berechtigt auch Originale einzufordern.
  • Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen, welche nicht fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt eingegangen sind (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung), werden nicht akzeptiert.
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Es muss explizit die - PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT - bescheinigt werden.
  • Sollte Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte eine Notfallpraxis auf.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular/Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
  • Es reicht nicht, sich nur telefonisch beim Arzt zu melden. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellten worden sein.
  • Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.

2. Akute Erkrankung während einer Prüfung

  • Mit Beginn der Prüfung erklären Sie, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Sollten Sie in der Prüfung merken, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind diese fortzuführen, informieren Sie umgehend die aufsichtsführende Person. Anschließend suchen Sie sofort eine Arzt- oder Notfallpraxis auf.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt im Original innerhalb von 7 Kalendertagen vorgelegt werden.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss den exakten Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung mit Angabe von Datum und Uhrzeit aufweisen.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular / Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Es muss explizit die - PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT - bescheinigt werden.
  • Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.

3. Antritt einer Prüfung trotz ärztlichen Attests

  • Wenn Sie eine Prüfung trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests antreten, wird die dort erbrachte Leistung gewertet und das ärztliche Attest verliert seine Gültigkeit.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Erkrankt ein*e Studierende*r, ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten laut Prüfungsordnung um den Zeitraum der Krankschreibung (maximal jedoch die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit) möglich. 

Zum Nachweis der Krankheit/Prüfungsunfähigkeit muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (s.o.) vorgelegt werden. Bescheinigungen, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Der Antrag auf Verlängerung muss bei Abschlussarbeiten spätestens am 3. Kalendertag (bei Hausarbeiten am 7. Kalendertag) nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden.

Der Antrag auf Verlängerung muss jedoch innerhalb der Bearbeitungszeit, d.h. spätestens am Abgabetag beim Prüfungsamt eingereicht werden. Anträge, die nach dem ursprünglichen Abgabetag eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Bearbeitung des Vorgangs legen Sie bitte dem Attest den Begleitzettel (PDF) bei.

Sofern die Krankschreibung von vornherein länger als die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit beträgt, kann von der Hausarbeit bzw. Abschlussarbeit direkt zurückgetreten werden.

Einsicht in die Prüfungsakte

Ab sofort ist für die Einsicht in die Prüfungsakte (Klausuren, Arbeiten, Gutachten, Protokolle etc.) kein Antragsformular mehr notwendig.

Bitte wenden Sie sich an den*die zuständige*n Prüfer*in und vereinbaren einen Termin, ggf. wird der*die Prüfer*in einen allgemeinen Einsichtstermin für alle Studierenden anbieten.

 

Widerspruchsverfahren

Sollten Sie gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einlegen wollen, reichen Sie bitte eine fachlich begründete Stellungnahme beim Prüfungsamt ein.

Der Widerspruch ist schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dezernat 4 (Prüfungsamt) der Hochschule Bochum, Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum, einzulegen.

Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr.

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