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Studieren am Gesundheitcampus

Prüfungsorganisation

Hier finden Sie alle Infos zur Organisation von Prüfungen an der Hochschule.

Anmeldungen

Es gibt einheitliche Anmeldezeiträume für Prüfungen in den regulären Prüfungsblöcken und zu regulären Hausarbeiten via HISinOne.


Diese Anmeldefristen werden ab sofort wie folgt verändert:

  • für das Sommersemester:   21.04. - 01.06.

  • für das Wintersemester:      20.10. - 01.12.

Seit dem Sommersemester 2024 erfolgt die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen ebenfalls online. Hierbei kam es jedoch zu technischen Schwierigkeiten. Da nicht zwei Anmeldefristen gleichzeitig aktiv sein können, musste die reguläre Anmeldefrist öfter unterbrochen und die Anmeldemöglichkeit ausgesetzt werden. Durch die o.g. Veränderung der Anmeldefrist können wir die technischen Probleme ab sofort vermeiden.

Innerhalb dieses Zeitraum ist auch jederzeit eine Abmeldung und Wiederanmeldung möglich.

Diese Frist gilt auch für Anmeldungen zu den regulären Hausarbeiten.
Damit sind die Hausarbeiten gemeint, die als Prüfungsform laut Studienverlaufsplan regulär im jeweiligen Semester zu einem für alle Studierenden gleichen Bearbeitungszeitraum angeboten werden.

Die o.g. Fristen gelten somit nicht für Prüfungen im sog. Wiederholerblock und Hausarbeiten außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume. Diese Anmeldungen erfolgen zu gesonderten Fristen und ausschließlich per Formular.

Hier finden Sie die Prüfungsaushänge für das WiSe 2025:

AGW

BiG

CRM

EpH

Ergo

Ergo-wq

GeWi

GSA

GuD

GuDi

Gunda TZ

GunDa VZ

GuS

HK

Hnq

HWB

Logo

Logo-wq

MPG

NMG

MNI

Pflege

PGP

PHY

PHY-wq

PW

TW

Wahlmodule

 

Härtefälle

Durch den Zusammenschluss der Hochschule Bochum mit der Hochschule für Gesundheit wird es in der nächsten Zeit immer wieder zu Veränderungen hinsichtlich Regeln und Abläufen kommen.

Eine der ersten Veränderungen, die Sie als Studierende*r betrifft, ist der Wegfall der sogenannten „Härtefallanträge“.

Der Ablauf für Prüfungsanmeldungen ist nun wie folgt:

  • Sie sind verpflichtet sich innerhalb des Anmeldezeitraums zu allen Prüfungen anzumelden. Hierüber werden Sie im Vorfeld mehrfach informiert. 
  • Sie können keinen Härtefallantrag mehr an den Prüfungsausschuss stellen. 
  • Sollten Sie triftige Gründe haben, wieso Sie die Anmeldung innerhalb der Frist nicht vornehmen konnten, wenden Sie sich bitte ans Prüfungsamt. Hier sind die Gründe für die versäumte Anmeldefrist ausschlaggebend, nicht die Folgen, die dadurch für Sie entstehen! 
  • Sollte eine nachträgliche Anmeldung ausnahmsweise erfolgen, werden Sie für den regulären Prüfungsblock angemeldet, nicht für den Wiederholerblock!

 

Prüfungen im Prüfungsblock

Die Anmeldung zu Prüfungen im Prüfungsblock erfolgt online über das Portal der Hochschule. Wir haben für Sie hierzu eine Kurzanleitung (PDF) erstellt.

Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung

Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!

Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus oder speichern sie ab.

Anmeldung per Formular

Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei technischen Problemen oder bei einem kurzfristig durchgeführten Wechsel der Kohorte. Bei Problemen am letzten Tag der Anmeldefrist ist dem Prüfungsamt die Anmeldung per E-Mail mitzuteilen, somit ist die Einhaltung der Frist gewährleistet. Das Anmeldeformular ist dann umgehend im Original nachzureichen.
 

Prüfungen im Wiederholerblock

 

Anmeldefristen für Wiederholungsprüfungen

Die Anmeldung erfolgt seit WiSe 2023/24 ausschließlich online über HIS. Ausnahme: Unmittelbar vor den staatlichen Prüfungen können offenen Prüfungsleistungen, die für die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen benötigt werden, mit dem Hinweis "Teilnahme am Staatsexamen" per Anmeldeformular im Prüfungsamt angefragt werden.


Die Anmeldefristen und Termine entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht: Übersicht der Anmeldefristen Wiederholungsprüfungen

 

Studiengänge: Hebammenkunde, Hebammenkunde nq, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie (ehemals DAG)

Ab dem Wintersemester 2023 werden alle Klausuren in jedem Prüfungsblock zum Abschluss jedes Semesters angeboten. Dafür entfällt die Wiederholungsmöglichkeit in den sogenannten Wiederholerblöcken. Wenn Sie also im regulären Prüfungsblock des Sommersemesters (Juli) krank waren oder durchgefallen sind, können Sie die Klausur im regulären Prüfungsblock des Wintersemesters (Januar) wiederholen; aber nicht mehr im Wiederholerblock des Sommersemesters (September).

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

Im Prüfungsblock des WS 2023/24 (Januar/Februar 2024) werden somit erstmals alle Klausuren (auch des Sommersemesters) angeboten. Ab dem darauffolgenden Wiederholerblock (März 2024) werden im Wiederholerblock nur noch praktische und mündliche Prüfungen angeboten.

Sollten Sie jetzt im Prüfungsblock des SoSe 23 eine Klausur geschrieben haben, können Sie diese aber noch im September 2023 wiederholen, falls Sie nicht bestanden haben oder krank gewesen sein sollten. Die nächste Wiederholungsmöglichkeit wäre dann aber aufgrund der Neuregelung bereits im Prüfungsblock des WiSe (Jan/Feb. 2024)

 

Hebammenwissenschaft (HWB):

Da dieser Studiengang in jedem Semester (Sommer- und Wintersemester) startet, werden somit alle Prüfungen aus allen Semestern in jedem regulären Prüfungsblock angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen des Studiengangs HWB nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist immer der nächste reguläre Prüfungsblock.

 

Studiengänge: Pflege, Pflegewissenschaft, Clinical Research Management, Bildung im Gesundheitswesen (ehemals DPW)

Ab dem Wintersemester 2023 werden die Klausuren nicht mehr im sogenannten Wiederholerblock angeboten, sondern an einem Wochentag in der dritten Vorlesungswoche des Folgesemesters. Eine Überschneidungsfreiheit mit Lehrveranstaltungen wird durch das Department entsprechend gewährleistet.

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

 

Studiengänge: Gesundheit und Diversity, Gesundheit und Sozialraum, Gesundheit und Diversity in der Arbeit (Teilzeit & Vollzeit), Gesundheitsdaten und Digitalisierung (ehemals DoCH)

Die Wiederholungsprüfungen in Form von Klausuren werden anstatt im Wiederholungsblock am 26.04.25 & 29.04.25 angeboten.

Mündliche und praktische Prüfungen sind von dieser Änderung unberührt, diese finden weiterhin im Wiederholerblock statt. Auch bei Hausarbeiten bleibt alles wie gehabt.

 

Studiengänge: Gesundheitsökonomie, Management für Pflege- und Gesundheitsberufe, Management nachhaltiger Innovationen im Gesundheitswesen, Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft (ehemals DÖNG)

Alle Klausuren und mündlichen Prüfungen werden in jedem regulären Prüfungsblock zum Abschluss eines jeden Semesters angeboten. Daher werden grundsätzlich keine Wiederholungsprüfungen angeboten, d.h. im Wiederholerblock gibt es keine Möglichkeit, Prüfungen nachzuholen.
Die nächste Wiederholungsmöglichkeit ist halbjährlich, immer der nächste reguläre Prüfungsblock.

Ausnahme Master MPG: Alle Prüfungen werden in jedem regulären Prüfungsblock zum Abschluss eines jeden Semesters angeboten. Zusätzlich gibt es eine Wiederholung der Klausuren und mündlichen Prüfungen zu Beginn des Folgesemesters (jeweils in der 19. und in der 42. KW). Die Anmeldung zu diesen Wiederholungszeiten ist jeweils von 10. - 20.04. bzw. 20. - 30.09. möglich.

Hausarbeiten

Hausarbeiten werden während des laufenden Semesters geschrieben. Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Dazu steht Ihnen in jedem Semester ein mehrwöchiger Anmeldezeitraum zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Hochschule. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums ist keine Anmeldung mehr möglich.

 

Folgende Anmeldefristen müssen beim Erstversuch zwingend eingehalten werden:

  • im WiSe bis zum 01.12.
  • im SoSe bis zum 01.06.

Sofern diese Frist verpasst wird, kann im Einvernehmen mit dem*der Prüfer*in im darauffolgenden Semester ein außerregulärer / individueller Bearbeitungszeitraum festgelegt werden, zu dem Sie sich per Formular anmelden müssen. Ein individueller Bearbeitungszeitraum im selben Semester, in dem die Frist verpasst wurde, ist – auch mit Zustimmung des*der Prüfer*in – nicht zulässig. Diese Regelung gilt erstmalig ab dem Sommersemester 2021.

Für Prüfungen im Zweit- oder Drittversuch, die regulär im Semester angeboten werden, sind Anmeldung ausschließlich online per HiSinOne anzumelden.

Die Prüfung im Zweit- oder Drittversuch (außerhalb des regulären Semesters) kann im Einvernehmen mit der*dem Prüfer*in zu individuell festgelegten Bearbeitungszeiträumen abgelegt werden (siehe Punkt Wiederholung Hausarbeiten).

Quittung über die erfolgreich durchgeführte Online Anmeldung

Bedenken Sie, dass Sie in der Belegpflicht sind und dem Prüfungsamt im Zweifel nachweisen müssen, dass Sie sich angemeldet haben!

Klicken Sie, nachdem Sie die Prüfungen online angemeldet haben, im Online-Campus unter „Meine Funktionen / „Meine Berichte“ auf den Button „Angemeldete Prüfungen“ und drucken sich die Quittung aus.

Anmeldung per Formular

Eine Anmeldung per Formular (PDF) ist in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei technischen Problemen oder bei einem kurzfristig durchgeführten Wechsel der Kohorte. Das ausgefüllte & unterschriebene Formular ist innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.

Themenausgabe und Bearbeitungszeitraum

Nach Anmeldung der Prüfung haben Sie Anspruch auf die Ausgabe eines Prüfungsthemas, welches Sie von Ihrem*Ihrer Prüfer*in erhalten. Der Tag der Bekanntgabe des Prüfungsthemas ist der Beginn des Bearbeitungszeitraums.

Im Regelfall wird von dem*der Prüfer*in für das jeweilige Semester ein fester und einheitlicher Prüfungszeitraum festgesetzt. Dieser Zeitraum ist dann für alle Studierenden verbindlich.

Abgabe

Die Abgabe der Hausarbeit ist als digitales und nicht veränderbares Dokument auf einem von der*dem Prüfer*in vorgegebenen Weg einzureichen, der den Nachweis der fristgerechten Abgabe sicherstellt. Sollte das Abgabedatum auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, gilt der nächste Werktag.

Abgabestellen für die Prüfungsarbeiten

Prüfungsarbeiten dürfen ausschließlich

  • bei der*dem jeweiligen Prüfer*in abgegeben oder
  • in einem an die*den Prüfer*in adressierten Umschlag in den Fristenbriefkasten am Haupteingang eingeworfen werden.

Die fristgerechte Abgabe wird durch den Fristenbriefkasten dokumentiert. Bei der Zustellung durch die Post ist der Zeitpunkt des Eingangs an der Hochschule maßgeblich. Sollte die digitale Fassung früher eingehen, so gilt dies als fristwahrend.
Bei nicht fristgerechtem Eingang wird die Arbeit mit nicht ausreichend (5,0) bewertet.

Bitte beachten Sie hier die Informationen zur Abgabe fristgebundener Schreiben!

Hinweise zur Beschriftung des Umschlags, mit dem Sie die Hausarbeit einreichen:

Leider kommt es durch fehlerhafte Beschriftungen oft dazu, dass Hausarbeiten nicht korrekt zugestellt werden können und sich die Korrektur ggf. verzögert.

Bitte berücksichtigen Sie daher die Hinweise (PDF) zur korrekten Adressierung des Umschlags.

Eidesstattliche Versicherung

Bei Abgabe der Hausarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit - bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Teile der Arbeit - selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden sowie Zitate kenntlich gemacht sind. Dazu ist die eidesstattliche Versicherung (PDF) ausgefüllt und im Original unterschrieben in die Arbeit einzufügen.

Verlängerung und Rücktritt von Hausarbeiten

Die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten ist laut Prüfungsordnung aus triftigen Gründen (insb. Krankheit) um den Zeitraum der Krankschreibung (maximal jedoch die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit) möglich. Die erforderlichen Schritte können Sie unter dem Punkt "Verlängerung der Bearbeitungszeit" nachlesen.

Sofern die Krankschreibung von vornherein länger als die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit beträgt, kann von der Hausarbeit direkt zurückgetreten werden.

Wiederholung von Hausarbeiten

Hausarbeiten können außerhalb der regulären Bearbeitungszeiträume wiederholt werden. Die Anmeldung hierzu erfolgt per Formular (PDF).

Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit der*dem Prüfer*in, lassen das von Ihnen ausgefüllte Formular unterschreiben und reichen es dann zeitnah im Prüfungsamt ein.

Prüfungsformen Open-Book-Prüfung, Lernportfolio

Diese Prüfungsformen werden wie folgt definiert:

Eine Open-Book-Prüfung ist eine schriftliche Arbeit, bei der Studierende in einem vorgegebenen Zeitrahmen, ohne dabei beaufsichtigt zu werden, nachweisen, dass sie in der Lage sind Probleme und Fragestellungen des Faches zu erkennen und unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln lösen zu können. Über die Hilfsmittel, die bei den Prüfungen benutzt werden können, entscheiden die Prüfenden. Die Prüflinge müssen die Prüfung eigenständig und ohne Hilfe anderer Personen absolvieren. Dies ist durch die Prüflinge eidesstattlich zu versichern. Die Dauer einer Open-Book-Prüfung beträgt zwischen 30 und 240 Minuten. Die Prüfungsaufgaben werden digital abgegeben (sog. Take-Home Exam) oder während eines bestimmten Zeitraums digital (z.B. in Moodle) bearbeitet.

Ein Lernportfolio ist eine schriftliche Arbeit, bei der Studierende in einer vorgegebenen Frist eine oder mehrere seminar- bzw. sitzungsbezogene Aufgaben bearbeiten bzw. Fragestellungen beantworten. Gleichzeitig oder unabhängig davon können auch Aspekte des eigenen Lernprozesses oder die Reflexion von realen oder fiktiven praktischen Situationen Gegenstand des Lernportfolios sein. Das Lernportfolio ist mindestens in einfacher Ausfertigung bei der*dem Prüfer*in abzugeben. Die ausschließlich digitale Abgabe ist zulässig. Die Bearbeitungszeit für Lernportfolios liegt zwischen zwei und fünfzehn Wochen. Auf Antrag der*des Kandidat*in kann die Bearbeitungszeit aus triftigen Gründen um maximal zwei Wochen verlängert werden.

Abmeldung / Rücktritt

Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und können an dieser dennoch nicht teilnehmen, finden Sie hier die relevanten Informationen zum Rücktritt.

Abmeldung von Prüfung (gilt für Prüfungen im Prüfungsblock und Hausarbeiten)

Bis zum Ende der Anmeldefrist können erfolgte Anmeldungen online wieder zurückgenommen werden. 
Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist.

Sie haben erstmalig die Möglichkeit, sich bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstag / Abgabetermin bei Hausarbeiten von der Prüfung abzumelden. Es ist keine Einreichung einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung per Mail nötig. Sie können sich ganz bequem online von der Prüfung abmelden.

Die Abmeldung führt dazu, dass eine Teilnahme am Wiederholungstermin ausgeschlossen ist!

Sollten Sie Probleme bei der Abmeldung haben, können Sie sich per Email an das Prüfungsamt wenden, wir melden Sie ab.

Geben Sie zwingend folgende Angaben in Ihrer E-Mail an:

  • Ihren Namen

  • Matrikel-Nr.

  • Modul-Nr.

  • Datum der Prüfung


Rücktritt von Prüfungen aus Krankheitsgründen

Aus § 10 Abs. 2 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Bochum ergeben sich folgende Regelungen für die krankheitsbedingte Abmeldung von einer Prüfung:

1. Erkrankung vor dem Tag bzw. vor dem Beginn der Prüfungsleistung

  • Bei Erkrankungen vor oder am Tag einer Prüfungsleistung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung) per Mail beim Prüfungsamt einzureichen.
  • Laut Rahmenprüfungsordnung ist das Prüfungsamt berechtigt auch Originale einzufordern.
  • Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen, welche nicht fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt eingegangen sind (innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Tag der Prüfung), werden nicht akzeptiert.
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Es muss explizit die - PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT - bescheinigt werden.
  • Sollte Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin nicht erreichbar sein (z. B. außerhalb der Sprechzeiten), suchen Sie bitte eine Notfallpraxis auf.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular/Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
  • Es reicht nicht, sich nur telefonisch beim Arzt zu melden. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellten worden sein.
  • Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.

2. Akute Erkrankung während einer Prüfung

  • Mit Beginn der Prüfung erklären Sie, dass Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, Ihre Prüfung abzulegen. Sollten Sie in der Prüfung merken, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind diese fortzuführen, informieren Sie umgehend die aufsichtsführende Person. Anschließend suchen Sie direkt eine Arzt- oder Notfallpraxis auf.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt im Original innerhalb von 7 Kalendertagen vorgelegt werden.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss den exakten Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung mit Angabe der Uhrzeit aufweisen und das akute Auftreten der Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung bestätigen.
  • Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist auf einem Formular / Briefbogen der behandeln Ärztin bzw. des behandelnden Arztes einzureichen. Ein Vordruck steht nicht zur Verfügung und wird auch nicht mehr akzeptiert!
  • Rückdatierte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  • Arbeits- sowie Schulunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Es muss explizit die - PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT - bescheinigt werden.
  • Eventuell anfallende Kosten trägt die Studierende bzw. der Studierende.

3. Antritt einer Prüfung trotz ärztlichen Attests

  • Wenn Sie eine Prüfung trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests antreten, wird die dort erbrachte Leistung gewertet und das ärztliche Attest verliert seine Gültigkeit.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Erkrankt ein*e Studierende*r, ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten und Abschlussarbeiten laut Prüfungsordnung um den Zeitraum der Krankschreibung (maximal jedoch die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit) möglich. 

Zum Nachweis der Krankheit/Prüfungsunfähigkeit muss eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Bescheinigungen, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Der Antrag auf Verlängerung muss bei Abschlussarbeiten spätestens am 3. Kalendertag (bei Hausarbeiten am 7. Kalendertag) nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden.

Der Antrag auf Verlängerung muss jedoch innerhalb der Bearbeitungszeit, d.h. spätestens am Abgabetag beim Prüfungsamt eingereicht werden. Anträge, die nach dem ursprünglichen Abgabetag eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Bearbeitung des Vorgangs legen Sie bitte dem Attest den Begleitzettel (PDF) bei.

Sofern die Krankschreibung von vornherein länger als die Hälfte der in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit beträgt, kann von der Hausarbeit direkt zurückgetreten werden.

Einsicht in die Prüfungsakte

Ab sofort ist für die Einsicht in die Prüfungsakte (Klausuren, Arbeiten, Gutachten, Protokolle etc.) kein Antragsformular mehr notwendig.

Bitte wenden Sie sich an den*die zuständige*n Prüfer*in und vereinbaren einen Termin, ggf. wird der*die Prüfer*in einen allgemeinen Einsichtstermin für alle Studierenden anbieten.

 

Widerspruchsverfahren

Sollten Sie gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einlegen wollen, reichen Sie bitte eine fachlich begründete Stellungnahme beim Prüfungsamt ein.

Der Widerspruch ist schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dezernat 4 (Prüfungsamt) der Hochschule Bochum, Gesundheitscampus 6-8, 44801 Bochum, einzulegen.

Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr.

Fristenbriefkasten

Fristgebundene Unterlagen (wie z.B. Hausarbeiten / Portfolios / Prüfungsanmeldungen, die am letzten Tag der Anmeldefrist abgegeben werden) können bei der jeweils genannten Abgabestelle persönlich während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Andernfalls soll für alle fristgebundenen Unterlagen der Fristenbriefkasten benutzt werden. Dieser ist speziell für die fristgerechte Abgabe von Unterlagen konzipiert. Durch ihn ist sichergestellt, dass bis 23:59 Uhr eingeworfene Arbeiten von denen, die nach 0:00 Uhr eingeworfen wurden, getrennt werden. Somit erhalten die fristgerecht eingegangenen Unterlagen (z.B. Frist 02.02.2026) bei der Leerung am nächsten Morgen einen Stempel mit dem 02.02.2026, die anderen Unterlagen einen Stempel mit dem 03.02.2026.

Der Fristenbriefkasten befindet sich auf der Rückseite des Hauptgebäudes rechts neben dem hinteren Eingang (Gebäude GC8).

Bei nicht fristgerechtem Eingang werden z. B. Prüfungen mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet oder Anmeldung zu Prüfungen nicht mehr angenommen.

Diese Konsequenz möchten wir hiermit nochmals mit Nachdruck in Erinnerung rufen:

Wird eine Hausarbeit mit der Abgabefrist 02.02.2026 am 03.02.2026 morgens um 1:20h in den Fristenbriefkasten geworfen, ist diese verfristet eingegangen und wird mit 5,0 als nicht bestanden gewertet.

Beschriftung der Umschläge

Um sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen auch zielgerichtet die richtige Person / Abteilung erreichen, achten Sie bitte auf eine korrekte und eindeutige Beschriftung.

  • Bei der Abgabe von Prüfungsleistungen zwingend: Hochschulanschrift, "Prüfer*in" sowie "Prüfung/Modul"
  • Bei der Abgabe von An- und Abmeldungen zwingend: Hochschulanschrift, Prüfungsamt

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