Staatliche Prüfungen
Staatsexamen Ergotherapie
Die Staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist in Form von Modulabschlussprüfungen in das Studium integriert. Die entsprechenden Prüfungsleistungen werden daher sowohl als Staatliche Prüfung als auch als Modulabschlussprüfung gewertet.
Die Staatliche Prüfung findet im vorletzten Semester (6. Semester) statt.
Die Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zulassung durch die entsprechende Behörde möglich. Zuständig ist das Gesundheitsamt Bochum.
Anmeldung
Zur Anmeldung der Staatlichen Prüfungen müssen folgende Unterlagen im Prüfungsamt eingereicht werden:
- ausgefülltes Anmeldeformular in zweifacher Ausfertigung
- zwei Kopien von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
Zeitraum der Anmeldung
i.d.R. 01. - 14. März
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass zur Zulassung alle vorhergehenden Modulprüfungen bestanden sein müssen. Nicht bestandene Prüfungen sollten zeitnah wiederholt werden. Nur für die unmittelbar vorhergehenden Prüfungen des 5. Semsters wird Anfang März noch ein separater Wiederholungstermin angeboten.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch auf die Benotung bereits erbrachter Prüfungsleistungen warten, können Sie bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen unter Vorbehalt zugelassen werden.
Werden noch fehlenden Prüfungsleistungen im späteren Verlauf mit "nicht bestanden" bewertet, sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und die Zulassung zurückgenommen. Eine Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist dann nicht möglich.
Jeder Studierende erhält vom Gesundheitsamt per Post eine Einzelzulassung, in der auch der Prüfungszeitraum bekannt gegeben wird.
Letztmalige Überprüfung der Voraussetzungen
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen muss die Benotung aller noch ausstehender Prüfungsleistungen erfolgt und dem Prüfungsamt gemeldet worden sein. Andernfalls wird Ihre vorläufige Zulassung zurückgenommen.
Überprüfung der Einsatz- und Fehlzeiten
Ca. drei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen werden ebenfalls Ihre aktuellen Einsatz- und Fehlzeiten überprüft. Ist die Anzahl der Fehlstunden über das erlaubte Maß hinaus überschritten oder liegen die Nachweise Ihrer jüngsten Praxiseinsätze nicht vor, wird die vorbehaltliche Zulassung durch die Behörden zurückgenommen.
WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, die Nachweise aller absolvierten Praxisenisätze zeitnah zur Verbuchung im Praktikantenamt einzureichen!
Krankheitsbedingter Rücktritt
Sollten Sie an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte bereits am ersten Tag Ihrer Krankschreibung das Prüfungsamt und die Fachprüferin / den Fachprüfer.
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin im Original beim Prüfungsamt der Hochschule eingehen. Die Bescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Rückdatierte Unterlagen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Folgende Informationen muss das Attest enthalten:
- Beginn und Dauer der Krankschreibung
- es muss die Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden
Das Gesundheitsamt entscheidet auf Grund der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Ihr Antrag auf Rücktritt genehmigt wird.
Antrag auf Berufszulassung
Um die Berufszulassung zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. erweitertes Führungszeugnis
Die Bestätigung für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie nach erfolgter Zulassung.
Die Unterlagen werden von der Antragsstelle (i.d.R. Bürgerbüro) direkt an das Gesundheitsamt übermittelt.
Der Verwendungszweck lautet: "Hochschule Bochum / Gesundheitscampus Ergotherapie". Die Quittung sollten Sie als Nachweis aufbewahren!
Adresse für die Zusendung des Führungszeugnis:
Gesundheitsamt Bochum
Frau Seck
Westring 28/30
44777 Bochum
2. Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt / Betriebsarzt - nicht vom Amtsarzt!
Diese Vorlage (PDF) kann Ihr Arzt zur Ausstellung der Bescheinigung verwenden.
3. Antrag auf Berufszulassung
Bitte verwenden Sie diese Vorlage (PDF).
Die ärztliche Bescheinigung (2.) sowie den ausgefüllten Antrag auf Berufszulassung (3.) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein. Hier werden die Unterlagen gesammelt und an die Behörden weitergeleitet.
Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Erlaubnisurkunde nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis daher so früh wie möglich, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem betreffenden Zeitpunkt.
Damit die Unterlagen auch nicht zu spät bei den Behörden eintreffen, sollten die Beantragung spätestens 6 Wochen vor dem betreffenden Zeitpunkt erfolgen.
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig bei den Behörden vorliegen, kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Erlaubnisurkunde kommen.
Sollten Sie die Staatliche Prüfung nicht bestanden haben und an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen müssen, ist ggf. eine erneute Beantragung dieser Unterlagen notwendig.
Zeugnis und Erlaubnisurkunde
Das Zeugnis über die Staatliche Prüfung und die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung werden zusammen mit einem Gebührenbescheid postalisch vom Gesundheitsamt an Sie verschickt.
Für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde werden nach den Regelungen des Gebührengesetzes NRW vom 23.08.1999 und der Tarifstelle 10.3.1 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 in der zurzeit geltenden Fassung Gebühren in Höhe von EUR 60,00 erhoben.
Wiederholung von Prüfungen
Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung der Staatlichen Prüfung wird ein entsprechender Wiederholungstermin vom jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgesetzt. Wiederholungsprüfungen werden zu individuell vereinbarten Terminen abgelegt. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Leistungsstand des jeweiligen Studierenden.
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss erneut schriftlich beantragt werden. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten die betreffenden Studierenden frühzeitig durch das Prüfungsamt.
Ist eine weitere praktische oder theoretische Ausbildung vor Antritt der Wiederholungsprüfung zu absolvieren, beschließt der Prüfungsausschuss über die Dauer dieser.
Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung des Staatsexamens abgeschlossen sein.
Anzahl der Wiederholungsversuche
Zur Erlangung der Berufszulassung haben die Studierenden in den Modulen der Staatlichen Prüfung nur einen Wiederholungsversuch.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können die betreffenden Module noch zur Erlangung des Bachelorabschlusses abgelegt werden. Der Erwerb der Berufszulassung ist jedoch nicht mehr möglich.
Staatsexamen Hebammenwissenschaft
Die Staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist in Form von Modulabschlussprüfungen in das Studium integriert. Die entsprechenden Prüfungsleistungen werden daher sowohl als Staatliche Prüfung als auch als Modulabschlussprüfung gewertet.
Die Staatliche Prüfung findet im 6. und 7. Semester statt.
Die Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zulassung durch die entsprechende Behörde möglich. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Durchführung der Verwaltungsvorgänge wurde aber an die Hochschule Bochum übertragen.
Anmeldung
Zur Anmeldung der Staatlichen Prüfungen müssen folgende Unterlagen im Prüfungsamt eingereicht werden:
- das ausgefüllte Anmeldeformular
- eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
Zeitraum der Anmeldung
i.d.R. 01. - 15.04. und 01. - 15.11.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass zur Zulassung alle vorhergehenden Modulprüfungen bestanden sein müssen. Nicht bestandene Prüfungen sollten zeitnah wiederholt werden. Nur für die unmittelbar vorhergehenden Prüfungen des 5. Semsters wird Anfang März noch ein separater Wiederholungstermin angeboten.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch auf die Benotung bereits erbrachter Prüfungsleistungen warten, können Sie bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen unter Vorbehalt zugelassen werden.
Werden noch fehlenden Prüfungsleistungen im späteren Verlauf mit "nicht bestanden" bewertet, sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und die Zulassung zurückgenommen. Eine Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist dann nicht möglich.
Jeder Studierende erhält von der Hochschule per Post eine Einzelzulassung, in der auch der Prüfungszeitraum bekannt gegeben wird.
Letztmalige Überprüfung der Voraussetzungen
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen muss die Benotung aller noch ausstehender Prüfungsleistungen erfolgt und dem Prüfungsamt gemeldet worden sein. Andernfalls wird Ihre vorläufige Zulassung zurückgenommen.
Überprüfung der Einsatz- und Fehlzeiten
Ca. drei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen werden ebenfalls Ihre aktuellen Einsatz- und Fehlzeiten überprüft. Ist die Anzahl der Fehlstunden über das erlaubte Maß hinaus überschritten oder liegen die Nachweise Ihrer jüngsten Praxiseinsätze nicht vor, wird die vorbehaltliche Zulassung durch die Behörden zurückgenommen.
WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, die Nachweise aller absolvierten Praxisenisätze zeitnah zur Verbuchung im Praktikantenamt einzureichen!
Krankheitsbedingter Rücktritt
Sollten Sie an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte bereits am ersten Tag Ihrer Krankschreibung das Prüfungsamt und die Fachprüferin / den Fachprüfer.
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin im Original beim Prüfungsamt der Hochschule eingehen. Die Bescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Rückdatierte Unterlagen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Folgende Informationen muss das Attest enthalten:
- Beginn und Dauer der Krankschreibung
- es muss die Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden
Für die ärztliche Bescheinigung gibt es eine Vorlage, die NUR für die staatlichen Prüfungen gilt. Diese Vorlage muss zwingend verwendet werden!
Im Falle einer Krankheit drucken Sie das Formular aus und gehen damit spätestens am Tag der Prüfung zu Ihrem Hausarzt. Ihr Hausarzt füllt die erste Seite aus und unterschreibt dort.
Sie selbst müssen auf der zweiten Seite zweimal unterschreiben. Dann reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt ein (gerne auch per E-Mail).
Ein Besuch beim Amtsarzt ist nicht erforderlich!
Die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der staatlichen Prüfungen entscheidet auf Grund der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Ihr Antrag auf Rücktritt genehmigt wird. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Bezirksregierung.
Antrag auf Berufszulassung
Um die Berufszulassung zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Führungszeugnis
Die Studierenden der Hebammenwissenschaft benötigen ein Führungszeugnis der Belegart 0. Sie können das Führungszeugnis direkt beim Bürgerbüro o.ä. beantragen und an die folgende Adresse schicken lassen:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 24
Seibertztstr. 1
59821 Arnsberg
Bitte den Verwendungszweck "24.02.01-15-002 (Hebammen)" angeben.
2. Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt / Betriebsarzt - nicht vom Amtsarzt!
Diese Vorlage (PDF) kann Ihr Arzt zur Ausstellung der Bescheinigung verwenden.
3. Antrag auf Berufszulassung
Bitte verwenden Sie diese Vorlage (PDF).
Die ärztliche Bescheinigung (2.) sowie den ausgefüllten Antrag auf Berufszulassung (3.) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein. Hier werden die Unterlagen gesammelt und an die Bezirskregierung weitergeleitet.
Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Erlaubnisurkunde nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis daher so früh wie möglich, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem betreffenden Zeitpunkt.
Damit die Unterlagen auch nicht zu spät bei den Behörden eintreffen, sollten die Beantragung spätestens 6 Wochen vor dem betreffenden Zeitpunkt erfolgen.
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig bei den Behörden vorliegen, kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Erlaubnisurkunde kommen.
Sollten Sie die Staatliche Prüfung nicht bestanden haben und an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen müssen, ist ggf. eine erneute Beantragung dieser Unterlagen notwendig.
Zeugnis und Erlaubnisurkunde
Das Zeugnis über die Staatliche Prüfung und die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung werden von der Bezirksregierung Arnsberg erstellt und zusammen mit einem Gebührenbescheid postalisch an Sie verschickt.
Für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde werden nach den Regelungen des Gebührengesetzes NRW vom 23.08.1999 und der Tarifstelle 10.3.1 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 in der zurzeit geltenden Fassung Gebühren in Höhe von EUR 60,00 erhoben.
Wiederholung von Prüfungen
Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung der Staatlichen Prüfung wird ein entsprechender Wiederholungstermin vom jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgesetzt. Wiederholungsprüfungen werden zu individuell vereinbarten Terminen abgelegt. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Leistungsstand des jeweiligen Studierenden.
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss erneut schriftlich beantragt werden. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten die betreffenden Studierenden frühzeitig durch das Prüfungsamt.
Ist eine weitere praktische oder theoretische Ausbildung vor Antritt der Wiederholungsprüfung zu absolvieren, beschließt der Prüfungsausschuss über die Dauer dieser.
Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung des Staatsexamens abgeschlossen sein.
Anzahl der Wiederholungsversuche
Zur Erlangung der Berufszulassung haben die Studierenden in den Modulen der Staatlichen Prüfung nur einen Wiederholungsversuche.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können die betreffenden Module noch zur Erlangung des Bachelorabschlusses abgelegt werden. Der Erwerb der Berufszulassung ist jedoch nicht mehr möglich.
Staatsexamen Logopädie
Die Staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist in Form von Modulabschlussprüfungen in das Studium integriert. Die entsprechenden Prüfungsleistungen werden daher sowohl als Staatliche Prüfung als auch als Modulabschlussprüfung gewertet.
Die Staatliche Prüfung findet im vorletzten Semester (6. Semester) statt.
Die Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zulassung durch die entsprechende Behörde möglich. Zuständig ist das Gesundheitsamt Bochum.
Anmeldung
Zur Anmeldung der Staatlichen Prüfungen müssen folgende Unterlagen im Prüfungsamt eingereicht werden:
- ausgefülltes Anmeldeformular in zweifacher Ausfertigung
- zwei Kopien von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis (im Original) über eine Ausbildung in Erster Hilfe, mind. 16 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
Zeitraum der Anmeldung
i.d.R. 01. - 14. März
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass zur Zulassung alle vorhergehenden Modulprüfungen bestanden sein müssen. Nicht bestandene Prüfungen sollten zeitnah wiederholt werden. Nur für die unmittelbar vorhergehenden Prüfungen des 5. Semsters wird Anfang März noch ein separater Wiederholungstermin angeboten.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch auf die Benotung bereits erbrachter Prüfungsleistungen warten, können Sie bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen unter Vorbehalt zugelassen werden.
Werden noch fehlenden Prüfungsleistungen im späteren Verlauf mit "nicht bestanden" bewertet, sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und die Zulassung zurückgenommen. Eine Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist dann nicht möglich.
Jeder Studierende erhält vom Gesundheitsamt per Post eine Einzelzulassung, in der auch der Prüfungszeitraum bekannt gegeben wird.
Letztmalige Überprüfung der Voraussetzungen
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen muss die Benotung aller noch ausstehender Prüfungsleistungen erfolgt und dem Prüfungsamt gemeldet worden sein. Andernfalls wird Ihre vorläufige Zulassung zurückgenommen.
Überprüfung der Einsatz- und Fehlzeiten
Ca. drei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen werden ebenfalls Ihre aktuellen Einsatz- und Fehlzeiten überprüft. Ist die Anzahl der Fehlstunden über das erlaubte Maß hinaus überschritten oder liegen die Nachweise Ihrer jüngsten Praxiseinsätze nicht vor, wird die vorbehaltliche Zulassung durch die Behörden zurückgenommen.
WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, die Nachweise aller absolvierten Praxisenisätze zeitnah zur Verbuchung im Praktikantenamt einzureichen!
Krankheitsbedingter Rücktritt
Sollten Sie an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte bereits am ersten Tag Ihrer Krankschreibung das Prüfungsamt und die Fachprüferin / den Fachprüfer.
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin im Original beim Prüfungsamt der Hochschule eingehen. Die Bescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Rückdatierte Unterlagen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Folgende Informationen muss das Attest enthalten:
- Beginn und Dauer der Krankschreibung
- es muss die Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden
Das Gesundheitsamt entscheidet auf Grund der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Ihr Antrag auf Rücktritt genehmigt wird.
Antrag auf Berufszulassung
Um die Berufszulassung zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. erweitertes Führungszeugnis
Die Bestätigung für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie nach erfolgter Zulassung.
Die Unterlagen werden von der Antragsstelle (i.d.R. Bürgerbüro) direkt an das Gesundheitsamt übermittelt.
Der Verwendungszweck lautet: "Hochschule Bochum / Gesundheitscampus Logopädie". Die Quittung sollten Sie als Nachweis aufbewahren!
Adresse für die Zusendung des Führungszeugnis:
Gesundheitsamt Bochum
Frau Seck
Westring 28/30
44777 Bochum
2. Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt / Betriebsarzt - nicht vom Amtsarzt!
Diese Vorlage (PDF) kann Ihr Arzt zur Ausstellung der Bescheinigung verwenden.
3. Antrag auf Berufszulassung
Bitte verwenden Sie diese Vorlage (PDF).
Die ärztliche Bescheinigung (2.) sowie den ausgefüllten Antrag auf Berufszulassung (3.) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein. Hier werden die Unterlagen gesammelt und an die Behörden weitergeleitet.
Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Erlaubnisurkunde nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis daher so früh wie möglich, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem betreffenden Zeitpunkt.
Damit die Unterlagen auch nicht zu spät bei den Behörden eintreffen, sollten die Beantragung spätestens 6 Wochen vor dem betreffenden Zeitpunkt erfolgen.
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig bei den Behörden vorliegen, kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Erlaubnisurkunde kommen.
Sollten Sie die Staatliche Prüfung nicht bestanden haben und an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen müssen, ist ggf. eine erneute Beantragung dieser Unterlagen notwendig.
Zeugnis und Erlaubnisurkunde
Das Zeugnis über die Staatliche Prüfung und die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung werden zusammen mit einem Gebührenbescheid postalisch vom Gesundheitsamt an Sie verschickt.
Für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde werden nach den Regelungen des Gebührengesetzes NRW vom 23.08.1999 und der Tarifstelle 10.3.1 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 in der zurzeit geltenden Fassung Gebühren in Höhe von EUR 60,00 erhoben.
Wiederholung von Prüfungen
Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung der Staatlichen Prüfung wird ein entsprechender Wiederholungstermin vom jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgesetzt. Wiederholungsprüfungen werden zu individuell vereinbarten Terminen abgelegt. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Leistungsstand des jeweiligen Studierenden.
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss erneut schriftlich beantragt werden. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten die betreffenden Studierenden frühzeitig durch das Prüfungsamt.
Ist eine weitere praktische oder theoretische Ausbildung vor Antritt der Wiederholungsprüfung zu absolvieren, beschließt der Prüfungsausschuss über die Dauer dieser.
Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung des Staatsexamens abgeschlossen sein.
Anzahl der Wiederholungsversuche
Zur Erlangung der Berufszulassung haben die Studierenden in den Modulen der Staatlichen Prüfung zwei Wiederholungsversuche.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können die betreffenden Module noch zur Erlangung des Bachelorabschlusses abgelegt werden. Der Erwerb der Berufszulassung ist jedoch nicht mehr möglich.
Staatsexamen Pflege
Die Staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist in Form von Modulabschlussprüfungen in das Studium integriert. Die entsprechenden Prüfungsleistungen werden daher sowohl als Staatliche Prüfung als auch als Modulabschlussprüfung gewertet.
Die Staatliche Prüfung findet im 6. und 7. Semester (PO 2020) statt.
Die Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zulassung durch die entsprechende Behörde möglich. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Durchführung der Verwaltungsvorgänge wurde aber an die Hochschule Bochum übertragen.
Anmeldung
Zur Anmeldung der Staatlichen Prüfungen müssen folgende Unterlagen im Prüfungsamt eingereicht werden:
- das ausgefüllte Anmeldeformular
- eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
Zeitraum der Anmeldung
i.d.R. 01. - 14. Januar
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass zur Zulassung vorhergehenden Modulprüfungen im Umfang von 140 Credit Points bestanden sein müssen. Nicht bestandene Prüfungen sollten zeitnah wiederholt werden. Nur für die unmittelbar vorhergehende Hausarbeit des 5. Semsters wird Anfang März noch ein separater Wiederholungstermin angeboten.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch auf die Benotung bereits erbrachter Prüfungsleistungen warten, können Sie bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen unter Vorbehalt zugelassen werden.
Werden noch fehlenden Prüfungsleistungen im späteren Verlauf mit "nicht bestanden" bewertet, sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und die Zulassung zurückgenommen. Eine Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist dann nicht möglich.
Jeder Studierende erhält von der Hochschule per Post eine Einzelzulassung, in der auch der Prüfungszeitraum bekannt gegeben wird.
Letztmalige Überprüfung der Voraussetzungen
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen muss die Benotung aller noch ausstehender Prüfungsleistungen erfolgt und dem Prüfungsamt gemeldet worden sein. Andernfalls wird Ihre vorläufige Zulassung zurückgenommen.
Überprüfung der Einsatz- und Fehlzeiten
Ca. drei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen werden ebenfalls Ihre aktuellen Einsatz- und Fehlzeiten überprüft. Ist die Anzahl der Fehlstunden über das erlaubte Maß hinaus überschritten oder liegen die Nachweise Ihrer jüngsten Praxiseinsätze nicht vor, wird die vorbehaltliche Zulassung durch die Behörden zurückgenommen.
WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, die Nachweise aller absolvierten Praxisenisätze zeitnah zur Verbuchung im Praktikantenamt einzureichen!
Krankheitsbedingter Rücktritt
Sollten Sie an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte bereits am ersten Tag Ihrer Krankschreibung das Prüfungsamt und die Fachprüferin / den Fachprüfer.
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin im Original beim Prüfungsamt der Hochschule eingehen. Die Bescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Rückdatierte Unterlagen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Folgende Informationen muss das Attest enthalten:
- Beginn und Dauer der Krankschreibung
- es muss die Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden
Für die ärztliche Bescheinigung gibt es eine Vorlage, die NUR für die staatlichen Prüfungen gilt. Diese Vorlage muss zwingend verwendet werden!
Im Falle einer Krankheit drucken Sie das Formular aus und gehen damit spätestens am Tag der Prüfung zu Ihrem Hausarzt. Ihr Hausarzt füllt die erste Seite aus und unterschreibt dort.
Sie selbst müssen auf der zweiten Seite zweimal unterschreiben. Dann reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt ein (gerne auch per E-Mail).
Ein Besuch beim Amtsarzt ist nicht erforderlich!
Die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses der staatlichen Prüfungen entscheidet auf Grund der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Ihr Antrag auf Rücktritt genehmigt wird. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Bezirksregierung.
Antrag auf Berufszulassung
Um die Berufszulassung zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. erweitertes Führungszeugnis
Die Studierenden der Pflege benötigen ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart 0E. Sie können das Führungszeugnis direkt beim Bürgerbüro o.ä. beantragen und an die folgende Adresse schicken lassen:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 24
Seibertztstr. 1
59821 Arnsberg
Bitte den Verwendungszweck "24.17 – PS HS Bochum" angeben.
Zur Beantragung benötigen Sie ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg, welches Sie vom Prüfungsamt erhalten.
2. Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt / Betriebsarzt - nicht vom Amtsarzt!
Diese Vorlage (PDF) kann Ihr Arzt zur Ausstellung der Bescheinigung verwenden.
3. Antrag auf Berufszulassung
Studierende der Pflege verwenden bitte diese Vorlage (PDF).
Die ärztliche Bescheinigung (2.) sowie den ausgefüllten Antrag auf Berufszulassung (3.) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein. Hier werden die Unterlagen gesammelt und an die Bezirskregierung weitergeleitet.
Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Erlaubnisurkunde nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis daher so früh wie möglich, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem betreffenden Zeitpunkt.
Damit die Unterlagen auch nicht zu spät bei den Behörden eintreffen, sollten die Beantragung spätestens 6 Wochen vor dem betreffenden Zeitpunkt erfolgen.
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig bei den Behörden vorliegen, kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Erlaubnisurkunde kommen.
Sollten Sie die Staatliche Prüfung nicht bestanden haben und an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen müssen, ist ggf. eine erneute Beantragung dieser Unterlagen notwendig.
Zeugnis und Erlaubnisurkunde
Das Zeugnis über die Staatliche Prüfung und die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung werden von der Bezirksregierung Arnsberg erstellt und zusammen mit einem Gebührenbescheid postalisch an Sie verschickt.
Für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde werden nach den Regelungen des Gebührengesetzes NRW vom 23.08.1999 und der Tarifstelle 10.3.1 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 in der zurzeit geltenden Fassung Gebühren in Höhe von EUR 60,00 erhoben.
Wiederholung von Prüfungen
Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung der Staatlichen Prüfung wird ein entsprechender Wiederholungstermin vom jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgesetzt. Wiederholungsprüfungen werden zu individuell vereinbarten Terminen abgelegt. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Leistungsstand des jeweiligen Studierenden.
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss erneut schriftlich beantragt werden. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten die betreffenden Studierenden frühzeitig durch das Prüfungsamt.
Ist eine weitere praktische oder theoretische Ausbildung vor Antritt der Wiederholungsprüfung zu absolvieren, beschließt der Prüfungsausschuss über die Dauer dieser.
Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung des Staatsexamens abgeschlossen sein.
Anzahl der Wiederholungsversuche
Zur Erlangung der Berufszulassung haben die Studierenden in den Modulen der Staatlichen Prüfung nur einen Wiederholungsversuche.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können die betreffenden Module noch zur Erlangung des Bachelorabschlusses abgelegt werden. Der Erwerb der Berufszulassung ist jedoch nicht mehr möglich.
Staatsexamen Physiotherapie
Die Staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist in Form von Modulabschlussprüfungen in das Studium integriert. Die entsprechenden Prüfungsleistungen werden daher sowohl als Staatliche Prüfung als auch als Modulabschlussprüfung gewertet.
Die Staatliche Prüfung findet im vorletzten Semester (6. Semester) statt.
Die Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zulassung durch die entsprechende Behörde möglich. Zuständig ist das Gesundheitsamt Bochum.
Anmeldung
Zur Anmeldung der Staatlichen Prüfungen müssen folgende Unterlagen im Prüfungsamt eingereicht werden:
- ausgefülltes Anmeldeformular in zweifacher Ausfertigung
- zwei Kopien von Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
Zeitraum der Anmeldung
i.d.R. 01. - 14. März
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass zur Zulassung alle vorhergehenden Modulprüfungen bestanden sein müssen. Nicht bestandene Prüfungen sollten zeitnah wiederholt werden. Nur für die unmittelbar vorhergehenden Prüfungen des 5. Semsters wird Anfang März noch ein separater Wiederholungstermin angeboten.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch auf die Benotung bereits erbrachter Prüfungsleistungen warten, können Sie bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen unter Vorbehalt zugelassen werden.
Werden noch fehlenden Prüfungsleistungen im späteren Verlauf mit "nicht bestanden" bewertet, sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und die Zulassung zurückgenommen. Eine Teilnahme an der Staatlichen Prüfung ist dann nicht möglich.
Jeder Studierende erhält vom Gesundheitsamt per Post eine Einzelzulassung, in der auch der Prüfungszeitraum bekannt gegeben wird.
Letztmalige Überprüfung der Voraussetzungen
Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen muss die Benotung aller noch ausstehender Prüfungsleistungen erfolgt und dem Prüfungsamt gemeldet worden sein. Andernfalls wird Ihre vorläufige Zulassung zurückgenommen.
Überprüfung der Einsatz- und Fehlzeiten
Ca. drei Wochen vor Beginn der Staatlichen Prüfungen werden ebenfalls Ihre aktuellen Einsatz- und Fehlzeiten überprüft. Ist die Anzahl der Fehlstunden über das erlaubte Maß hinaus überschritten oder liegen die Nachweise Ihrer jüngsten Praxiseinsätze nicht vor, wird die vorbehaltliche Zulassung durch die Behörden zurückgenommen.
WICHTIG: Bitte achten Sie darauf, die Nachweise aller absolvierten Praxisenisätze zeitnah zur Verbuchung im Praktikantenamt einzureichen!
Krankheitsbedingter Rücktritt
Sollten Sie an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte bereits am ersten Tag Ihrer Krankschreibung das Prüfungsamt, die Fachprüferin / den Fachprüfer und auch das Gesundheitsamt per E-Mail.
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin als Kopie beim Prüfungsamt der Hochschule und im Original beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Die Bescheinigung muss spätestens am Tag der Prüfung ausgestellt worden sein. Rückdatierte Unterlagen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Folgende Informationen muss das Attest lt. den gesetzlichen Rücktrittsvorschriften enthalten:
- Beginn und Dauer der Krankschreibung
- es muss die Prüfungsunfähigkeit festgestellt werden
- Beschreibung der Beeinträchtigung (Symptome)
Das Gesundheitsamt entscheidet auf Grund der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob Ihr Antrag auf Rücktritt genehmigt wird.
Antrag auf Berufszulassung
Um die Berufszulassung zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. erweitertes Führungszeugnis
Die Bestätigung für die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie nach erfolgter Zulassung.
Die Unterlagen werden von der Antragsstelle (i.d.R. Bürgerbüro) direkt an das Gesundheitsamt übermittelt.
Der Verwendungszweck lautet: "Hochschule Bochum / Gesundheitscampus Physiotherapie". Die Quittung sollten Sie als Nachweis aufbewahren!
Adresse für die Zusendung des Führungszeugnis:
Gesundheitsamt Bochum
Frau Seck
Westring 28/30
44777 Bochum
2. Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt / Betriebsarzt - nicht vom Amtsarzt!
Diese Vorlage (PDF) kann Ihr Arzt zur Ausstellung der Bescheinigung verwenden.
3. Antrag auf Berufszulassung
Bitte verwenden Sie diese Vorlage (PDF).
Die ärztliche Bescheinigung (2.) sowie den ausgefüllten Antrag auf Berufszulassung (3.) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein. Hier werden die Unterlagen gesammelt und an die Behörden weitergeleitet.
Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Erlaubnisurkunde nicht älter als 3 Monate sein. Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis daher so früh wie möglich, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem betreffenden Zeitpunkt.
Damit die Unterlagen auch nicht zu spät bei den Behörden eintreffen, sollten die Beantragung spätestens 6 Wochen vor dem betreffenden Zeitpunkt erfolgen.
Falls die Unterlagen nicht rechtzeitig bei den Behörden vorliegen, kann es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Erlaubnisurkunde kommen.
Sollten Sie die Staatliche Prüfung nicht bestanden haben und an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen müssen, ist ggf. eine erneute Beantragung dieser Unterlagen notwendig.
Zeugnis und Erlaubnisurkunde
Das Zeugnis über die Staatliche Prüfung und die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung werden zusammen mit einem Gebührenbescheid postalisch vom Gesundheitsamt an Sie verschickt.
Für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde werden nach den Regelungen des Gebührengesetzes NRW vom 23.08.1999 und der Tarifstelle 10.3.1 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 in der zurzeit geltenden Fassung Gebühren in Höhe von EUR 60,00 erhoben.
Wiederholung von Prüfungen
Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfungsleistung der Staatlichen Prüfung wird ein entsprechender Wiederholungstermin vom jeweiligen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgesetzt. Wiederholungsprüfungen werden zu individuell vereinbarten Terminen abgelegt. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Leistungsstand des jeweiligen Studierenden.
Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss erneut schriftlich beantragt werden. Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten die betreffenden Studierenden frühzeitig durch das Prüfungsamt.
Ist eine weitere praktische oder theoretische Ausbildung vor Antritt der Wiederholungsprüfung zu absolvieren, beschließt der Prüfungsausschuss über die Dauer dieser.
Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung des Staatsexamens abgeschlossen sein.
Anzahl der Wiederholungsversuche
Zur Erlangung der Berufszulassung haben die Studierenden in den Modulen der Staatlichen Prüfung nur einen Wiederholungsversuch.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, können die betreffenden Module noch zur Erlangung des Bachelorabschlusses abgelegt werden. Der Erwerb der Berufszulassung ist jedoch nicht mehr möglich.



