Stipendien
Hier finden Sie alle Informationen zu den Stipendien an der Hochschule.
Deutschlandstipendium
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024 ist beendet. Die Bearbeitungszeit inklusive der Versendung der Zu-und Absagen dauert ca. 2-4 Wochen.
Sie studieren bei uns an der Hochschule in Regelstudienzeit?Dann können Sie sich auf das Deutschlandstipendium bewerben.
Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studierende und Studienanfänger*innen, die besondere Leistungen im Studiumzeigen bzw. in der Schule gezeigt haben.
Im Auswahlprozess spielen darüber hinaus auch Auswahlkriterien wie gesellschaftliches Engagement, die Überwindung biographischer Hindernisse oder die berufliche Vorbildung eine wichtige Rolle.
Das Stipendium beträgt 300 EUR/Monatund wird über einen Mindestzeitraum von zwei Semestern gezahlt (Förderzeitraum 01.10. - 30.09.).
Die Förderdauer ist abhängig von den Studienleistungen und kann maximal für die Dauer der Regelstudienzeit gezahlt werden. Finanziert wird das Deutschlandstipendium je zur Hälfte von privaten Förderern und dem Bund.
Weitere Informationen über das Deutschlandstudium finden Sie hier:
Studiengänge: alle Bachelor- und Master-Studiengänge
Bewerbungszeitraum: 23.09. - 21.10.2024
Förderzeitraum: 01.10.2024 - 30.09.2025
Nr. des Auswahlverfahrens: DStip 24-25
Bewerbungsvoraussetzungen:
Bewerben können sich an der Hochschule eingeschriebene Studierende der o. g. Studiengänge. Die Studierenden müssen mit Beginn der Stipendienlaufzeit noch mindestens zwei Semester innerhalb ihrer Regelstudienzeit an der Hochschule eingeschrieben sein.
❗ Erfahrungsgemäß haben Schüler*innen und Studierende, deren Notenschnitt schlechter als 1.9 ist aufgrund des Punktevergabessystems keine Chance, ein Stipendium zu erhalten. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, von einer Bewerbung abzusehen. ❗
Bewerbungsunterlagen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (PDF) (Nr. des Auswahlverfahrens: DStip 24-25)
- tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- ggf. Nachweise über aktuelles Engagement (in Kopie)
- ggf. Nachweise über besondere persönliche oder familiäre Umstände (in Kopie)
- bei Bachlorstudierenden im 1. Semester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- bei Masterstudierenden im 1. Semester: Kopie des Zeugnisses mit der Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums
- bei Bachelor- und Masterstudierenden ab dem 2. Semester: aktueller Nachweis der Studienleistungen
Weitere Informationen: Die Stipendienrichtlinie (PDF) regelt die Vergabe von Stipendien. Darin finden Sie:
- Vorgaben zur Bewerbung und Vergabe von Stipendien an der Hochschule
- Informationen zu den Auswahlkriteriten und zum System der Punktevergabe
- Welche Formen von Nachweisen werden akzeptiert
Bewerbung einreichen
👉 Bitte fassen Sie die Unterlagen zu einer PDF-Datei zusammen
👉 Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail anstipendienhs-gesundheit "«@&.de
👉 Betreff: "Bewerbung DStip 24-25"
Auswahlverfahren
- Die eingegangenen und gültigen Bewerbungen werden entsprechend der festgelegten Auswahlkriterien (sh. Stipendienrichtlinie) in einem Ranking nach erreichter Punktzahl gelistet.
- Die Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl werden dem Präsidium vorgelegt. Das Präsidium beschließt danach die Vergabe der Stipendien. Bei gleicher Punktzahl entscheidet ein Losverfahren. Alle Bewerber*innen werden nach Abschluss des Verfahrens postalisch über eine Zu- oder Absage informiert.
Gleichstellungsstipendium
Die Bewerbungsphase für das Promotionsstipendium ist erneut geöffnet. Die Frist geht vom 04.11.-17.11.2024.
Die Bewerbungsphase für das Studienstipendium für das Wintersemester 2024 ist beendet.
Studien- und Promotionsstipendium im Rahmen der Gleichstellung
Das Gleichstellungsstipendium soll Studentinnen und Promovendinnen ermöglichen, sich ohnen finanzielle Sorgen auf das Studium bzw. die Promotion konzentrieren zu können. Das Stipendium wird i.d.R. über einen Zeitraum von einem Studienjahr gezahlt, maximal aber für die Dauer der Regelstudienzeit bzw. für die Dauer der Promotion.
Das Studienstipendium in Höhe von 300 EUR/Monat richtet sich an
- weibliche Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge, die schwanger sind oder ihr Studium mit Erziehungsaufgaben vereinbaren.
Das Promotionsstipendium in Höhe von 100 EUR/Monat richtet sich an
- Mitarbeiterinnen der Hochschule, die sich in einem Promotionsverfahren befinden und schwanger sind oder dieses mit Erziehungsaufgaben vereinbaren.
Bewerbungszeitraum für das Promotionsstipendium: 04.11.2024 - 17.11.2024
Bewerbungszeitraum für das Studienstipendium: beendet
Förderzeitraum: 01.10.2024 - 30.09.2025
Bewerbungsvoraussetzungen: sh. Stipendienrichtlinie (PDF).
Bewerbungsunterlagen
- Anschreiben mit Antragsbegründung
- Nachweis über die im Haushalt lebenden Kinder bzw. Kopie des Mutterpasses bei Schwangerschaft
- Ggfs. weitere Nachweise über besondere persönliche oder familiäre Umstände (s. Stipendienrichtlinie)
- tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto); bitte Matrikelnummer und Fachsemester mit angeben
- bei Bachlorstudierenden im 1. Semester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- bei Masterstudierenden im 1. Semester: Kopie des Zeugnisses mit der Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums
- bei Bachelor- und Masterstudierenden ab dem 2. Semester: aktueller Nachweis der Studienleistungen
- Für Promovendinnen zusätzlich: Hochschulzeugnisse, Nachweis über die Zulassung zur Promotion
👉 Bitte fassen Sie die Unterlagen zu einer PDF-Datei zusammen
👉 Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an stipendienhs-gesundheit "«@&.de
👉 Betreff: "Bewerbung Gleichstellungsstipendium"
Auswahlverfahren
- Die eingegangenen und gültigen Bewerbungen werden entsprechend der festgelegten Auswahlkriterien (sh. Stipendienrichtlinie) in einem Ranking nach erreichter Punktzahl gelistet.
- Die Bewerbungen mit der höchsten Punktzahl werden der Gleichstellungsbeauftragten vorgelegt. Die Gleichstellungsbeauftragte beschließt danach die Vergabe der Stipendien. Alle Bewerber*innen werden nach Abschluss des Verfahrens postalisch über eine Zu- oder Absage informiert.
Prämierung von Abschlussarbeiten zum Diversity Merkmal Gender
Die Bewerbung ist jeweils bis zum 01.04. bzw. 01.11. möglich.
Ihre Abschlussarbeit hat einen inhaltlichen Bezug zum Diversity Merkmal Gender? Dann können Sie Ihre Arbeit zur Bewerbung für eine Prämierung einreichen. Die Prämierung beträgt einmalig 200,- EUR.
Mit der Prämierung soll das Bewusstsein für Diversität gestärkt und eine diversitätsbewusste Einstellung von Studierenden bestärkt und honoriert werden.
Studiengänge: alle Bachelor- und Master-Studiengänge
Bewerbungszeitraum:
- bei Abschluss im Sommersemester jeweils der 01.11. eines Jahres
- bei Abschluss im Wintersemester jeweils der 01.04. eines Jahres
Förderung: einmalig 200,- EUR
Bewerbungsvoraussetzungen: eingeschriebene*r Student*in, und sh. Stipendienrichtlinie (PDF).
Bewerbungsunterlagen
- Abschlussarbeit in einfacher Ausfertigung
- Eine kurze Stellungnahme von Erst- oder Zweitgutachter*in der Abschlussarbeit
Bewerbung einreichen
👉 Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an stipendienhs-gesundheit "«@&.de
👉 Betreff: "Bewerbung Abschlussarbeit"
Auswahlverfahren
- Die eingegangenen und gültigen Bewerbungen werden der Gleichstellungsbeauftragten vorgelegt. Die Gleichstellungsbeauftragte beschließt danach die Vergabe der Stipendien. Alle Bewerber*innen werden nach Abschluss des Verfahrens postalisch über eine Zu- oder Absage informiert.
Stipendienprogramme der Begabtenförderungswerke
Dreizehn vom BMBF bezuschusste Begabtenförderungswerke bieten materielle und ideelle Förderung für besonders begabte und engagierte Studierende. Gemeinsame Grundvoraussetzungen zur Bewilligung eines Stipendiums sind gute bis sehr gute Leistungen und gesellschaftliches Engagement z.B. in Kirchen, bei Parteien, in studentischen Vereinigungen oder bei Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Bei den Begabtenförderungswerken handelt es sich im Einzelnen um:
- (1) Avicenna-Studienwerk (muslimisches Begabtenförderungswerk)
- (2) Cusanuswerk e.V. (Studienförderung der katholischen Kirche)
- (3) Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) (jüdische Begabtenförderung)
- (4) Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst (Begabtenförderungswerk der Evangelischen Kirchen)
- (5) Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nahes Begabtenförderungswerk)
- (6) Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP-nahes Begabtenförderungswerk)
- (7) Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nahes Begabtenförderungswerk)
- (8) Hans-Böckler-Stiftung (Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes)
- (9) Heinrich-Böll-Stiftung (grüne politische Stiftung)
- (10) Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nahes Begabtenförderungswerk)
- (11) Rosa Luxemburg Stiftung (Die Linke-nahes Begabtenförderungswerk)
- (12) Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) (wirtschaftsnahe Stiftung)
- (13) Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. (unabhängige Studienstiftung)
Weitere Informationen zu den Begabtenförderungswerken, Bewerbungsvoraussetzungen und –fristen u. v. m. finden Sie unter StipendiumPlus.de.
Darüber hinaus gibt es auch spezielle Stipendien für Studierende mit Berufserfahrung: Aufstiegsstipendium
Weitere Informationen und Stipendienprogramme
a) Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für Berufseinsteiger und Berufserfahrene. Weitere Informationen unter www.sbb-stipendien.de.
b) Der Bundesverband Deutscher Stiftung ermöglicht es über seine Seite Stiftungssuche.de Stiftungen als potentielle Stipendiengeber ausfindig zu machen.
Informationen für Förderer
Mit Hilfe Ihres finanziellen Beitrags ermöglichen Sie engagierten Studierenden die Aufrechterhaltung ihrer herausragenden Studienleistungen und damit den Abschluss eines erfolgreichen Studiums. Von der Einzelspende bis hin zur Übernahme eines kompletten Jahresstipendiums können Sie den hsg-Stipendienfonds auf vielfältige Weise unterstützen. Die Stipendien werden nach der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien (PDF) der Hochschule vergeben. Es existieren folgende Fördermöglichkeiten:
a) Jahresvollstipendium
Sie fördern eine*n oder mehrere Studierende*n für ein Jahr mit einem Jahresvollstipendium in Höhe von 3.600,- EUR. Bitte senden Sie dafür das ausgefüllte Formular "Förderzusage Jahresvollstipendium (PDF)" per Post oder E-Mail an die Stipendienstelle der Hochschule. Mit Eingang des Formulars kann Ihre Geldzuwendung als Jahresvollstipendium behandelt werden. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, den Studiengang Ihrer Stipendiatin / Ihres Stipendiaten zu wählen. Nach Eingang der Geldzuwendung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
b) Deutschlandstipendium
Sie werden Förderer eines Deutschlandstipendiums. Mit einem Förderbetrag von 1.800,- EUR kann ein*e talentierte*r Studierende*r für ein Jahr gefördert werden. Die andere Hälfte des Stipendiums zahlt der Bund. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Internetseite zum Deutschlandstipendium bereit.
c) Einmalige oder jährliche Spende
Sie spenden einmalig oder jährlich einen beliebig hohen Betrag. Für Spenden ab 50,- EUR senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu. Aus den Einzelbeträgen werden Jahresvollstipendien zusammengeführt oder Deutschlandstipendien gegenfinanziert. Auf dem Formular "Erklärung über eine Geldzuwendung (PDF)" können Sie Angaben über Ihre Spende machen.