Antrag auf Erstattung
Sollten Sie im Zuge der Einschreibung bzw. Rückmeldung ggf. falsch / zu viel / doppelt überwiesen haben, nutzen Sie gerne den auf Sie zutreffenden Erstattungsantrag.
Reichen Sie den Antrag bitte (gut leserlich) ausgefüllt und unterschrieben im Büro für Bewerbung und Einschreibung (Raum GC8 1205) ein:
Antrag bei Überzahlung oder Exmatrikulation vor Vorlesungbeginn
Um sich gezahlte Beiträge aus Doppelüberweisungen, Überzahlungen zum Zwecke der Rückmeldung oder Studienplatzannahme, sowie im Falle von Exmatrikulationen vor Vorlesungsbeginn auszahlen zu lassen, nutzen Sie bitte folgenden Antrag:
Erstattungsantrag vor Vorlesungsbeginn (PDF)
Antrag bei Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn
Um sich gezahlte (Rest-)Beiträge bei einer Exmatrikulation nach Vorlesungsbeginn auszahlen zu lassen, nutzen Sie bitte folgenden Antrag:
Hier finden Sie weitere Hinweise zu Ihrem Studierendenausweis, insbesondere zur
Auszahlung des (Rest-)Guthabens
Auf den Studierendenausweisen / Chipkarten steht Studierenden unter anderem die Funktion der "elektronischen Geldbörse" zur Verfügung. Das in der Geldbörse verfügbare Guthaben steht dann für viele AKAFÖ-Anwendungsgebiete bereit, u.a. Cafeterien/Mensen, Snack-Automaten, Kopierer, Waschmaschinen in Studentenwohnheimen.
Im Zuge der Exmatrikulation ist es jedoch erforderlich, den Studierendenausweis zusammen mit dem entsprechenden Antrag im Büro für Bewerbung und Einschreibung (Raum GC8 1205) einzureichen.
Sollte sich auf Ihren Studierendenausweis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch ein Restguthaben auf der "elektronischen Geldbörse" befinden, finden Sie hier
Informationen zur Auszahlung dieses Restguthabens
WICHTIG!!!
Sollten Sie eine (anteilige) Erstattung im Zuge einer Exmatrikulation beantragen, so ist zusätzlich zum Erstattungsantrag auch der Antrag auf Exmatrikulation einzureichen!
Allein der Antrag auf Erstattung reicht für eine Exmatrikulation nicht aus!
Hier finden Sie weitere Informationen



