Studienvoraussetzungen Bachelor Ergotherapie weiterqualifizierend
Im Folgenden werden die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nimm gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Der Studiengang wurde als Studiengangsvariante des primärqualifizierenden Bachelorstudiengangs Ergotherapie beim Akkreditierungsrat angezeigt.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Abgeschlossene Berufsausbildung Ergotherapie
Eine Einschreibung in den Bachelorstudiengang Ergotherapie weiterqualifizierend kann nur erfolgen, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfte*r Ergotherapeut*in vorliegt.
Hochschulzugangsberechtigung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:
- Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
- Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
- ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
- ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
- der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere
Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.