Studienvoraussetzungen Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Hinweis Vorpraktikum
Für den Studiengang Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit ist kein Vorpraktikum notwendig!
Laufendes Akkreditierungsverfahren
Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit ist ein neu konzipierter Studiengang, der sich derzeit im Verfahren zur Akkreditierung befinden.
Sobald dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist, wird die Akkreditierung rückwirkend zum Semesterbeginn gültig.
Die Akkreditierung von Studiengängen ist in NRW gesetzlich vorgeschrieben und dient der Qualitätssicherung der Lehre sowie der Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen.
Team Bewerbung und Einschreibung
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Der Studiengang befindet sich aktuell in der Akkreditierung.
Hochschulzugangsberechtigung
Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:
- Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, einer Gesamtschule, etc.
- Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
- ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
- ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss (offizielle Umrechnung erforderlich)
- der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere
Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von unserer Hochschule angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.