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Studieren am Gesundheitscampus

Studienvoraussetzungen des Masterstudienganges Hebammenwissenschaft

Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!

Team Bewerbung und Einschreibung

Tel. +49 234 777 27-382

Bewerbung-GChs-bochum "«@&.de

Hier finden Sie wichtige Informationen

Abgeschlossenes Studium

Für die oben genannten Bereiche werden Ihnen hier diejenigen Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgelistet, die insbesondere zulassungsfähig sind:

Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse für den Masterstudiengang Hebammenwissenschaft (M.Sc.) (PDF)

Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres bisherigen Studienabschlusses wenden Sie sich gerne an die zentrale E-Mail.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium sind folgende Voraussetzungen zwingend nachzuweisen:

  • das bestandene Staatsexamen
  • eine in Deutschland gültige Berufszulassung als Hebamme auf der Grundlage der staatlichen Prüfung nach dem Hebammengesetz in der geltenden oder in einer früheren Fassung
  • ein Hochschulabschluss auf Bachelorniveau mit mindestens 210 ECTS-Punkten in Hebammenwissenschaft, Hebammenkunde oder einem gleichwertigen hebammenwissenschaftlichen oder bezugswissenschaftlichen Studiengang (Möglichkeiten mit 180 ECTS siehe unten)

Bewerbungen mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Kreditpunkten

Bewerber*innen, die einen sechssemestrigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen haben und die sonstigen, oben genannten, Voraussetzungen erfüllen, können Zugang zum Masterstudiengang Hebammenwissenschaft erhalten, sofern 30 ECTS-Kreditpunkte nach Maßgabe der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien anerkannt worden sind.

Die Entscheidung über die Anerkennung der 30 ECTS-Kreditpunkte trifft der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften der Hochschule Bochum auf Antrag der bewerbenden Person.

Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten der Anerkennung bzw. den geforderten Nachweisen finden Sie in dieser

Liste der Kriterien & Nachweise (PDF) 

Das Abschlusszeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist, bei Erfüllung der Voraussetzungen, bei der Einschreibung einzureichen.

Offene Fragen zur möglichen Anerkennung Ihrer Qualifikationsleistungen können Sie gerne an diese zentrale E-Mail des Studienganges richten:

 

Bewerbungen von internationalen Studieninteressierten

Internationale Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Studiengang auf der Website des Studierendenservices.

Bitte beachten Sie: Die Berufszulassung zur Hebamme muss in Deutschland anerkannt sein. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Bundes über das Anerkennungsverfahren.

Planen Sie ausreichend Zeit dafür ein (ca. vier Monate)!

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