Studienvoraussetzungen des Masterstudienganges Hebammenwissenschaft
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Team Bewerbung und Einschreibung
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Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Abgeschlossenes Studium
Für die oben genannten Bereiche werden Ihnen hier diejenigen Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgelistet, die insbesondere zulassungsfähig sind:
Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse für den Masterstudiengang Hebammenwissenschaft (M.Sc.) (PDF)
Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres bisherigen Studienabschlusses wenden Sie sich gerne an die zentrale E-Mail.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Studium sind folgende Voraussetzungen zwingend nachzuweisen:
- das bestandene Staatsexamen
- eine in Deutschland gültige Berufszulassung als Hebamme auf der Grundlage der staatlichen Prüfung nach dem Hebammengesetz in der geltenden oder in einer früheren Fassung
- ein Hochschulabschluss auf Bachelorniveau mit mindestens 210 ECTS-Punkten in Hebammenwissenschaft, Hebammenkunde oder einem gleichwertigen hebammenwissenschaftlichen oder bezugswissenschaftlichen Studiengang (Möglichkeiten mit 180 ECTS siehe unten)
Bewerbungen mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Kreditpunkten
Bewerber*innen, die einen sechssemestrigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen haben und die sonstigen, oben genannten, Voraussetzungen erfüllen, können Zugang zum Masterstudiengang Hebammenwissenschaft erhalten, sofern 30 ECTS-Kreditpunkte nach Maßgabe der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien anerkannt worden sind.
Die Entscheidung über die Anerkennung der 30 ECTS-Kreditpunkte trifft der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Pflege-, Hebammen- und Therapiewissenschaften der Hochschule Bochum auf Antrag der bewerbenden Person.
Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten der Anerkennung bzw. den geforderten Nachweisen finden Sie in dieser
Liste der Kriterien & Nachweise (PDF)
Das Abschlusszeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist, bei Erfüllung der Voraussetzungen, bei der Einschreibung einzureichen.
Offene Fragen zur möglichen Anerkennung Ihrer Qualifikationsleistungen können Sie gerne an diese zentrale E-Mail des Studienganges richten:
Bewerbungen von internationalen Studieninteressierten
Internationale Studieninteressierte finden ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Studiengang auf der Website des Studierendenservices.
Bitte beachten Sie: Die Berufszulassung zur Hebamme muss in Deutschland anerkannt sein. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Bundes über das Anerkennungsverfahren.
Planen Sie ausreichend Zeit dafür ein (ca. vier Monate)!



