Studienvoraussetzungen Therapiewissenschaften (TW)
Im Folgenden werden Ihnen die für den Studiengang genannten Voraussetzungen einzeln ausführlich beschrieben, die allesamt zu erfüllen sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - viel Erfolg!
Bei Rückfragen zu den geltenden Voraussetzungen nehmen Sie gerne vorab Kontakt per E-Mail mit dem Studierendenservice auf.
Der Studiengang befindet sich derzeit in der Akkreditierung.
Team Studierendenservice
Tel. +49 234 777 27-382
Hier finden Sie wichtige Informationen
- zum Studiengang sowie
- zum Bewerbungsverfahren.
Abgeschlossenes Studium
Der Zugang zum Masterstudiengang Therapiewissenschaften kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde.
Er ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben.
Der Studiengang richtet sich an staatlich zugelassene Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Physiotherapeut*innen sowie an Angehörige verwandter Fachbereiche wie Sportwissenschaften, Medizin, Gesundheitswissenschaften und Rehabilitationswissenschaften.
Für die oben genannten Bereiche werden Ihnen hier diejenigen Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgelistet, die "insbesondere" zulassungsfähig sind:
Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse (PDF)
Bei Fragen zur fachlichen Einschlägigkeit Ihres bisherigen Studienabschlusses wenden Sie sich gerne an die zentrale E-Mail:
master.twhs-gesundheit "«@&.de
Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Transcript of Records inkl. Angabe der Durchschnittsnote eingereicht werden, aus dem mindestens
- 165-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
- 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.
Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung spätestens bei der Einschreibung vorzulegen.
Zugang auch mit 180-ECTS-Bachelor möglich
Der Zugang ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben.
Die für den Zugang fehlenden 30 ECTS-Punkte können auf Antrag für besondere Qualifikationsleistungen anerkannt werden.
Dazu finden Sie hier ausführliche
Mindestnote von 2,7
Der vorherige Bachelor- oder Diplom-Abschluss muss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,7 absolviert worden sein.
Dieses Zeugnis bzw. ein vollständiger Notenspiegel / Transcript of Records ist spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung vorzulegen.
Wichtig:
Bei Abschlusszeugnissen mit Mindestnoten von 2,8 oder schlechter kann in der Regel keine Einschreibung stattfinden.
Anerkennung von 30 ECTS
Der Zugang zum Masterstudiengang Therapiewissenschaften kann in der Regel erfolgen, wenn im Vorfeld ein Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen wurde. Er ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch für Personen möglich, die einzig einen sechssemestrigen Bachelorabschluss (mit 180 ECTS-Kreditpunkten) abgeschlossen haben.
Die für den Zugang fehlenden 30 ECTS-Punkte können auf Antrag für besondere Qualifikationsleistungen anerkannt werden - siehe auch "Mögliche Nachweise".
Offene Fragen zur möglichen Anerkennung Ihrer Qualifikationsleistungen können Sie gerne an diese E-Mail richten:
Mögliche Nachweise
Nachweise aus den folgenden Bereichen könnten dabei vorgelegt werden:
- einschlägige Berufserfahrung,
- zusätzliche Studienleistungen,
- Fort-/Weiterbildung,
- Fachpublikationen,
- Forschungserfahrung.
Ausführliche Informationen zu Möglichkeiten der Anerkennung bzw. den geforderten Nachweisen finden Sie in dieser
Deutsche Sprachkenntnisse
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.